Auszug - Sporthalle an der Illstraße in „Winfried-Gravenstein-Halle“ umbenennen - federführend -  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 12.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
0499/XIX Sporthalle an der Illstraße in „Winfried-Gravenstein-Halle“ umbenennen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Das Votum des mitberatenden Ausschusses für Bildung und Kultur liegt vor

Das Votum des mitberatenden Ausschusses für Bildung und Kultur liegt vor. Dieser hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

StRin Kaddatz teilt auf Nachfrage von BV Braun mit, dass zu der beschlossenen DS 0218/XIX bereits eine MzK erfolgte. Ferner widerspreche die Initiative, die aus einem Verein herauskomme, grundsätzlich nicht der Drucksache.

 

BV Ickes nimmt Bezug auf den, von der Fraktion PIRATEN zu der DS 0218/XIX eingebrachten und angenommenen Änderungsantrag.

 

Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass über den vorliegenden Antrag beraten werde.

Demzufolge stellt BV Ickes einen Änderungsantrag mit dem Hinweis, in der dritten Zeile hinter dem Wort „Sportvereine“ den Halbsatz sowie die Bürgerinnen und Bürger einzufügen.

 

Nach Hinweis von Frau Korte-Hirschfeld, dass alle Beteiligten Vereine sowie Personen gefragt wurden und den Antrag mit Begeisterung aufnahmen, verliest der Vorsitzende den Änderungsantrag von BV Ickes:

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sporthalle an der Illstraße in „Winfried-Gravenstein-Halle“ umzubenennen. Vor der Umbenennung sind der Bezirkssportbund und die im Bezirk beheimateten Sportvereine sowie die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form zu beteiligen“.

Es erfolgt Abstimmung über den Änderungsantrag - der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Es folgt Abstimmung über den Ursprungsantrag.

Der Ursprungsantrag wird einstimmig beschlossen und geht als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 
 

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