Auszug - - Router auf dem Rathaus Schöneberg ( Eingeladen dazu: BzStR Krüger; Freifunk e. V.)  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0383/XIX Router auf dem Rathaus Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion PIRATENAusschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Der TOP wurde vorgezogen- siehe TOP1

Der TOP wurde vorgezogen- siehe TOP1.

 

BzStR Krüger berichtete von der Prüfung des Antrages des Freifunk e.V., in deren Rahmen auch eine Begehung des Rathausturms durchgeführt wurde. Zudem wurde eine Stellungnahme des Rechtsamts eingeholt. Ergebnis des Prüfung sei, dass aufgrund von rechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit der sog. Störerhaftung eine Installation eines Routers durch den Freifunk e.V. auf dem Rathaus abgelehnt werden müsse.

 

Der anwesende Vertreter des Freifunk erklärte, dass es nicht um einen Zugang zum Internet gehe. Deshalb sei die Störerhaftung nicht betroffen und der Bezirk bliebe ohne juristisches Risiko.

 

BV Braun fragte zu dem Bericht des Bezirksamts, ob denn die geäußerten – und fraglichen – juristischen Bedenken die einzigen Hinderungsgründe seien oder ob weitere Einwände bestehen.

 

Das Bezirksamt beantwortete diese Frage damit, dass auf dem Rathausturm Geräte einer Berliner Ordnungsbehörde installiert seien. Daher sei die Nutzung durch Dritte nicht möglich.

 

Es folgte eine rege Diskussion in der sehr unterschiedliche Auffassungen deutlich wurden. Die BV der CDU äußerten die Auffassung, dass der Antrag (Prüfung) durch Verwaltungshandeln erledigt sei. BV Ickes widersprach dem. Letztlich wurde darüber abgestimmt, ob der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei. Dies wurde mit 10 zu 1 Stimmen bejaht.

 
 

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