Auszug - Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen - federführend - vertagte DS Ausschuss für Bildung und Kultur - mitberatend
Zu dem bereits in der 12. Sitzung vom 24.01.2013 beratenen Antrag liegt ein Ersetzungsantrag vor, der durch den Vorsitzenden verlesen wird. Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion mit Beiträgen der BV Ribow, Rauchfuß, Kliem, Penk und Kiderlen sowie der BD David-Schellack wird folgender Text zur Abstimmung vorgeschlagen:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt im Rahmen der Wirtschaftsförderung und der Kulturförderung zu prüfen, ob ein „Atelierprogramm“ umgesetzt werden kann.
Die anfallenden Kosten beschränken sich für die künftigen Nutzerinnen und Nutzer auf die Mietnebenkosten zzgl. Stromverbrauch. Die künstlerische Nutzung der Immobilie soll von außen deutlich erkennbar sein. Eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den Tagen des offenen Ateliers, das durch das Bezirksamt gefördert wird (schöneberger art), ist erwünscht.
Erfahrungsberichte anderer Bezirke sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.“
Diese geänderte Fassung wird bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. |
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