Auszug - Neugründung einer Integrierten Sekundarschule (ISS) zum Schuljahr 2013/14 am Standort Berlinickeplatz (Alt-Tempelhof 53-57)  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 13.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0524/XIX Neugründung einer Integrierten Sekundarschule (ISS) zum Schuljahr 2013/14 am Standort Berlinickeplatz (Alt-Tempelhof 53-57)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Mehheitsbeschluss

Mehheitsbeschluss

 

Am Standort Berlinickeplatz (Alt-Tempelhof 53-57) wird zum Schuljahr 2013/14 eine 4-zügige Integrierte Sekundarschule (ISS) neu gegründet.

Sachverhalt, Wertung und Begründung:

Der Schulausschuss der BVV ist in seiner Sitzung am 04. Dezember 2012 im Rahmen der Berichterstattung zum Schulentwicklungsplan (Anlage 1 – 2. Zwischenbericht zum SEP) über die Absicht des Schulträgers, aufgrund der steigenden Nachfrage an ISS-Schulplätzen im Bezirk eine zusätzliche Integrierte Sekundarschule zum Schuljahr 2013/14 gründen zu wollen, informiert worden.

Der Bezirksschulbeirat wurde auf der Grundlage § 111 SchulG am 06.Dezember 2012 zur Einrichtung einer Integrierten Sekundarschule angehört und hat die Neugründung zum Schuljahr 2013/14 ausdrücklich empfohlen.

Im Rahmen der BVV-Sitzung vom 12. Dezember 2012 ist das Bezirksamt durch Beschluss zur Drucksache 0494/XIX aufgefordert worden:

„..bis zum 31.01.2013 die überfällige Schulnetzplanung vorzulegen und die zum Schuljahr 2013/2014 sich schon längst abzeichnende notwendige Neugründung einer vierzügigen Integrierten Sekundarschule am Standort Berlinickeplatz (Alt-Tempelhof 53-57) vorzunehmen.“

Haushaltsmäßige Auswirkung:

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird es mit der Nutzung des Standortes Alt-Tempelhof-53-57 für den Unterricht eine Refinanzierung im Sekundarschulprodukt geben.

Kosten 2011: buw: 238.337 € und bw: 224.041 €

Durch die jährlich zusätzlichen 100 Schüler (Erhöhung der Mengen) erfolgt eine Refinanzierung von 151.920 € pro Jahr. Die Refinanzierung erreicht im Schuljahr 2016/17 eine Höhe von 607.680 €.

1 Stelle Schulhausmeister muss personalorganisatorisch erhalten bleiben.

1 Stelle Schulsekretärin muss organisatorisch erhalten bleiben, hat jedoch durch die Verlagerung der Personalzuständigkeit per 1.8.2013 zur Senatsbildungsverwaltung für den Bezirk keine finanzielle Auswirkung. Die konkrete Darstellung in der KLR wird sich erst nach Abschluss der Gespräche mit der Senatsverwaltung ergeben.

 
 

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