Auszug - Schulentwicklungsplanung um politische Schlussfolgerungen ergänzen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0550/XIX Schulentwicklungsplanung um politische Schlussfolgerungen ergänzen II
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beratungsbeiträge: BV Zander und BV Rauchfuß

Beratungsbeiträge: BV Zander und BV Rauchfuß

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, ergänzend zu den bisher vorgelegten Teilen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung nun eine Schlussfassung vorzulegen, die alle bisherigen Teile zu einem Dokument zusammenfasst und um textliche Erläuterungen zu den dargestellten Daten erweitert.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, in dieser Schlussfassung zur Schulentwicklungsplanung die bisher vorgelegten Daten um die noch ausstehenden politischen Schlussfolgerungen zu ergänzen und Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten.

Die Maßnahmenvorschläge des Bezirksamts sollen insbesondere enthalten:

Eine Übersicht über bereits bestehende Vermietungen, Drittnutzungen und Kooperationen in den Schulgebäuden sowie weitere Vorschläge zur besseren Auslastung unterausgelasteter Standorte, insbesondere mit schulnahen Nutzungen. (Vermietungs- und Auslastungskonzept)

Weitere Maßnahmen zur Einsparung von Bewirtschaftungskosten, insbesondere in Bezug auf ein verändertes Nutzer_innenverhalten.

Maßnahmen des Bezirksamts zur Unterstützung der einzelnen Schulen in ihrer jeweiligen Profilbildung.

Die Schlussfassung ist dem Schulausschuss, dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Facility Management bis spätestens zum 30. April 2013 vorzulegen.

 
 

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