Auszug - Bürgerbeteiligung optimieren - mitberatend  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0427/XIX Bürgerbeteiligung optimieren
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUHauptausschuss
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Frau BzBm Schöttler erklärte zur MzK 0056/XIX, dass eine Präsentation nicht möglich sei, da die zuständige Mitarbeiterin des Bezirksamts im Urlaub sei

Frau BzBm Schöttler erklärte zur MzK 0056/XIX, dass eine Präsentation nicht möglich sei, da die zuständige Mitarbeiterin des Bezirksamts im Urlaub sei. Zur MzK erklärte sie, dass es sich bei dem Vorkonzept um einen ersten Aufschlag handle und mögliche Alternativen aufgezeigt werden sollten. Auf dieser Grundlage solle eine Linie vorgegeben werden, nach der ein konkreteres Konzept erarbeitet werden solle.

BD Hess wies darauf hin, dass das Vorkonzept (Anlage zur MzK 0056/XIX) in einer offenkundig unvollständigen Fassung vorliege. Die Version im ALLRIS ist vom 16. März 2012. BzBm Schöttler erklärte, dass die aktuellste Fassung vom November 2012 sei.

BV Hertlein beantragte die Vertagung der Beratung zur Drs. 0056/XIX. Dies wurde mit der Gegenstimme der Piraten beschlossen.

Daraufhin erläuterte BV Schubert seinen Antrag der Drs. 0427/XIX. Durch die Einladung einer repräsentativen Auswahl von Anwohnern zu Verfahren der Bürgerbeteiligung könne man die Bürgerbeteiligung optimieren. BV Hertlein äußerte die Auffassung, dass der Antrag sich bereits durch Verwaltungshandeln erledigt habe, da das Anliegen im Konzept der soeben vertagten Drucksache durch das Bezirksamt berücksichtigt sei.

BV Braun widersprach dieser Auffassung, da ein Konzept nicht als Verwaltungshandeln bezeichnet werden könne. Er stellte BzBm Schöttler eine Frage nach den bisherigen praktischen Erfahrungen mit repräsentativ ausgewählten Einladungsverfahren, z.B. beim letzten Bürgerhaushalt.

BzBm Schöttler erklärte, dass man beim letzten Bürgerhaushalts-Verfahren gemischte Erfahrungen damit gesammelt habe. Die Teilnahme in Folge der Einladung von Einwohnerinnen und Einwohnern sei leider mit relativ wenig Resonanz geblieben. Dennoch habe es sich als sinnvolles Instrument erwiesen, das zwar nicht für jede Form und Veranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung geeignet sei, aber dennoch seine Vorteile habe. So eigne es sich als Werbung für Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligungsverfahren und ermögliche, dass ein repräsentatives Bild unter den Veranstaltungsteilnehmer/-innen bestehe.

BV Zeller und BV Ickes erklärten, dass sie die Intention des Antrages begrüßen. Die Einladung einer repräsentativen Auswahl von Anwohner/-innen eigne sich jedoch nicht für alle Veranstaltungen. Viele Beteiligungsverfahren müssten offener gestaltet werden.

BV Schubert betonte, dass das Anliegen des Antrages nicht durch Verwaltungshandeln erledigt sei.

BD Hess wies darauf auf den Unterschied zwischen formellen und informellen Verfahren der Bürgerbeteiligung hin. Für formelle Beteiligungsverfahren, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden, käme ein Einladungsverfahren im Sinne dieses Antrages eventuell in Frage.

BV Braun schlug daraufhin vor, den Antrag zu vertagen, bis das angekündigte Konzept vorliege. BV Zeller und BV Hertlein schlossen sich diesem Vorschlag an.

Die als Gast anwesende Bürgerin, Frau Achilles, wies darauf hin, wie wichtig es sei, dass Bürger Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Bisherige Verfahren seien jedoch sehr frustrierend gewesen.

BV Ickes wies darauf hin, dass es nicht nur die Unterscheidung von formellen und informellen Beteiligungsverfahren gäbe, sondern auch die zwischen reinen Informationsveranstaltungen, konsultativer und kooperativer Bürgerbeteiligung bis hin zur selbstbestimmten Entscheidung der Bürger. Er empfahl Herrn Schubert, den Antrag dort-hingehend zu spezifizieren und ggfl. den Titel zu ändern, um ihn für die Zählgemeinschaft akzeptabel zu machen.

 

BV Ickes wollte daraufhin nach Tagesordnung dieEinwohnerversammlung zum Bauvorhaben auf dem Yorckdreieck am 12. Februar 2013 besprechen, doch  BV Hertlein stellte den Antrag auf Abschluss der Debatte. In seiner Gegenrede wies BV Ickes darauf hin, dass dies die letzte Gelegenheit vor der Einwohnerversammlung sei, in einem Gremium der BVV die Vorbereitungen und Planung öffentlich mit zu gestalten.

BV Zeller informierte die Anwesenden, dass er als betroffener Einwohner eine Einladung zu der Einwohnerversammlung erhalten habe.

Dem Antrag auf Ende der Debatte wurde mit der Gegenstimme der Piraten statt gegeben, der Antrag auf Vertagung der Beratung von Drs. 0427/XIX wurde einstimmig beschlossen.

 

 
 

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