Auszug - Schulentwicklungsplan  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Der SEP wird von Herrn Gapp anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt und erläutert

Der SEP wird von Herrn Gapp anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt und erläutert. Die Folien samt entsprechenden Anlagen wurden vorab den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Die Seiten 19 – 22 (Zusammenfassung/Zielstellungen) sind zzt. vom BA noch nicht beschlossen; werden jedoch nach Beschlussfassung den Ausschussmitgliedern in aktueller Fassung zur Verfügung gestellt.

 

StRin Kaddatz stellt auf Nachfrage von BV Höppner fest, es liege bereits die Fortschreibung des SEP in drei Schritten vor; der Ausschuss erhalte noch die daraus resultierenden, notwendigen BVV-Beschlüsse. Betreffend die allgemeine Kritik zum vorliegenden SEP bemerkt StRin Kaddatz, der Schulträger sei frei in der Form, wie er den SEP vorstelle.

 

Zur Verständnisfrage der Vorsitzenden hinsichtlich der Berechnung der Schülerzahlen geben Herr Gapp sowie StRin Kaddatz ausführliche Erklärungen. StRin Kaddatz bemerkt u. a., dies sei eine allgemeingültige Berechnung, die dem Musterraumprogramm sowie der Ermittlung der Maximalkapazitäten eines Standortes zu Grunde liege. Jedoch gebe es jeweils pro Standort/Klasse Einschlussfaktoren, die entsprechend Rückwirkungen auf die Auslastung haben. Man reagierte auf die Beschlussauflage des Hauptausschusses die vorgab, die Maximalkapazitäten darzustellen; dies könne nur anhand der rechnerischen Gegebenheiten – Raumzugfaktor, maximale Schülerzahl – geschehen.

Weiterführend berichtet StRin Kaddatz hinsichtlich der Zielstellungen, dass diese eine Zusammenfassung aus den bisher drei vorgestellten Schritten seien und gibt ausführliche Erläuterungen dazu.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden zur weiteren Vorgehensweise teilt StRin Kaddatz u. a. mit, man werde eine entsprechende Zusammenfassung der notwendigen BA-Beschlüsse zu der Thematik einbringen, somit wäre dann den Erfordernissen des Auflagenbeschlusses des Hauptausschusses genüge getan, eine entsprechende Fortschreibung mit den notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Eingehend auf die Anlage 11 bemerkt StRin Kaddatz, dass diese auf die einzelnen Grundschulen bezogen die Veränderungen darstelle, die sich in der Berechnung maximaler Zügigkeit zu der vorherigen Zielstellung ergeben habe. Hier werde zu jedem einzelnen Grundschulstandort eine nochmalige Aussage getroffen, wie eine stärkere Auslastung der Grundschulen herbeigeführt werden könne bzw. wo sie bereits ausgelastet seien.

Zur Thematik Gustav-Heinemann-Schule - Verkauf von Teilgrundstücken - teilt StRin Kaddatz mit, ihr sei nicht bekannt, dass Teile des Grundstückes für Wohnungsbau verkauft werden sollen.

Herr Gapp teilt mit, es werde für die Investitionsmaßnahme der Gustav-Heinemann-Schule ein Wettbewerb stattfinden; er gibt erklärende Hinweise zum Verfahren.

 

Die Vorsitzende hält eine Planung, nach dem die Schule bereits gebaut wurde, für bedenklich. Man müsse eine Gesamtplanung für die ganze Region, also auch für den Bereich Marienfelde, erstellen. Man sollte, gleich zu Beginn der Planungen vor Ort die gesamtstädtische Situation anschauen und danach mit Stadtplanung sowie Bauamt in die Beratung gehen.

StRin Kaddatz weist in diesem Zusammenhang erklärend u. a. auf die finanziellen Aspekte und die schulischen, regionalen sowie berlinweiten Bedarfe hin. Aktuell befinde man sich in der Aufstellung eines Bedarfsprogramms und im Abgleich mit den drei beteiligten Senatsverwaltungen.

 

BV Rauchfuß vertritt die Auffassung, dass kein abgeschlossener SEP vorliege und erwähnt in diesem Zusammenhang die noch nicht ausreichenden Schlussfolgerungen sowie Entwicklungsperspektiven gemünzt auf die Region, einzelne Standorte und auch den Bereich Jugendarbeit. Weiterführend halte er eine Beratung hinsichtlich Abtragung der immensen Infrastrukturkosten im Bereich Schule für angebracht.

 

Das Bezirksamt macht u. a. deutlich, die KLR sei ein ungeeignetes Instrument, wenn es darum gehe, die Schulträgerschaft zu finanzieren. Es weise in allen Gremien darauf hin, dass das Land Berlin sich eine komplett neu strukturierte Finanzierung der Schulträgerschaft überlegen müsse. Beispiele werden genannt. Weiterführend wird seitens des BAs mitgeteilt, was die Grundschulstandorte angehe, werde der Willen der BVV beachtet. Man sei dabei, die Grundschulstandorte entsprechend zu beplanen, Angaben dazu sind in der Anlage 11 ersichtlich. Dies und auch die Frage der maximalen Zügigkeiten sei ein wesentlicher Bestandteil der SEP.

 

Die Nachfrage von BV Gindra u. a. zum grundständigen Zug an der Eckener Schule wird von Herrn Gapp sowie Herrn Dr. Krüger eingehend beantwortet.

 

BV Höppner kritisiert die Vorstellung der SEP. Ihres Erachtens setzte die Planung die Darstellung einer Sicherung des Schulraumes auf Basis der Entwicklungszahlen der Schüler/innen und der inhaltlichen Profilentwicklung der Schulen voraus; daran anschließend die Investitionsplanung. Weiterführend bemängelt sie die sehr selektive Herangehensweise.

Sie erwarte für jede Schule den Stand der Entwicklungspotenziale und wie die Schule sich mit Unterstützung des Bezirkes weiter entwickeln könne, als Teil davon die Betrachtung der sozialräumlichen Anschließung der Schulen. Welche Kontakte habe das Schulamt bisher mit den Nachbarschafts- und Familientreffen?

Auf die KLR eingehend bemerkt sie, dass die sozialräumliche Orientierung ein Ansatzpunkt sei, um die entsprechende Einbindung der Schulen und Nutzung der Räume zu gewährleisten.

 

Die Vorsitzende fragt nach dem Zeitpunkt hinsichtlich Neubearbeitung der Schuleinzugsgebiete – gerade vor dem Hintergrund der Unfallstatistik, hervorgerufen durch die teilweise schwierige Schulwegesituation.

 

Zu den Einschulungsbereichen werde man im März 2013 eine Auswertung vorlegen, so StRin Kaddatz. Bezug nehmend auf die Ansichten von BV Höppner verweist sie auf die Ausführungsvorschriften der SEP auf deren Rechtsgrundlage man sich bewege.

 

Herr Dr. Krüger teilt ergänzend, betreffend Profilierung der Schulen mit, dies sei das Kerngeschäft der Schulaufsicht und ein sehr komplexer Prozess; er geht ausführlich auf die Thematik ein.

 

BV Rauchfuß bemängelt die sehr defensive Herangehensweise von StRin Kaddatz an den SEP und macht an Beispielen deutlich, worum es sich bei der Kritik handele. Ferner bittet er dezidiert um eine Liste zum SEP, an welchen Standorten welche Kooperationen existieren.

Abschließend bezweifelt er, dass die Ausführungsvorschrift des SEP konkrete Vorschläge des Schulamtes verhindere.

 

Auf Bitte von StRin Kaddatz nimmt Herr Erzgräber zur Anlage 9 Stellung und teilt u. a. mit, die Schulen werden sehr wohl von anderen Einrichtungen genutzt. Ein Nachweis darüber könnte erbracht werden. Weiterführend erläutert er ausführlich die Abgrenzung bzw. Nutzung von Infrastrukturkosten. Hinsichtlich der Standorte erläutert StRin Kaddatz eingehend die Thematik.

 

BV Zander drückt seine Verwunderung über das Verlangen einer wissenschaftlichen Abhandlung hinsichtlich der SEP aus. Man müsse sich im Klaren darüber sein, dass der Bezirk der Schulträger sei und nicht bestimmen könne, wie sich eine Schule inhaltlich ausrichtet. Es gebe durchaus im Bereich Schulen in den letzten Jahren einen positiven Trend, was die KLR-Zahlen angehe.

 

BV Rauchfuß bittet um Übermittlung der Liste der bestehenden Kooperation.

 

Die Vorsitzende stellt u. a. fest, es sei wichtig, Mengen durch nicht schulische Produkte zu schreiben, doch müsse auch der Bedarf vorhanden sein. Weiterführend richtet sie die Frage ans Bezirksamt, nach einer schriftlichen Darstellung wo es welche Bemühungen gab und wo etwas angedacht sei. Sie könne sich eine offizielle Reduzierung der Züge vorstellen, um dort Mengen durch andere schulexterne Produkte zu schreiben und dadurch einen Ausgleich zu erlangen.

 

Betreffend der Punkte VHS, Musikschule und Sport könne, so StRin Kaddatz, eine Liste der Beteiligten, die entsprechend in den Schulstandorten tätig seien, erstellt werden. Dies könne jedoch nicht die Aussage einer SEP sein, da sich die Beteiligten evtl. jährlich ändern. Insofern sei die Aufgabe des Schulträgers zu sehen, wo sind Kapazitäten frei und wie könne möglichst längerfristig (z. B. zwei Jahre) eine Musikschule verlässlich im Gebäude untergebracht werden. Voraussetzung für die Nutzung der Musikschule sei ein entsprechender Bedarf und dieser sei nur mit entsprechendem Personal realisierbar. StRin Kaddatz problematisiert eingehend die Thematik.

Zur Reduzierung der Züge könne man sicherlich Hinweis geben. Die Schulstandorte werden im Hinblick auf die Bedarfe, die sich in schulnahe oder schulverwante Nutzung ergeben, geprüft und entsprechend freier Kapazitäten untergebracht. Dies alles müsse jedoch im Einvernehmen mir der Schule geregelt und verträglich sein, da Schule besonderen Eigenschaften unterliege.

 

Abschließend fasst die Vorsitzende zusammen: Es stünden noch aus; die Schuleinzugsgebiete und ein umfassender – nicht in Teilwerke gefasster – Schulentwicklungsplan inkl. Vorwort.

 

Im Jahr 2015 werde es eine komplett neue Auflage des SEP geben, so StRin Kaddatz auf Nachfrage der Vorsitzenden. Man befinde sich dann genau im Turnus – im Jahr 2010 gab es die letzte Auflage. Was vorliege sei ein Zwischenbericht mit den Änderungen ab dem Jahr 2010. Zwischendurch werde man die Einschulungsbereiche nochmals vor dem Hintergrund der Schulanmeldungen betrachten und prüfen, ob sich, gegebenenfalls aus den Schlussfolgerungen,  ein BA- bzw. BVV-Beschluss ergeben müsse.

 

Die Vorsitzende macht mit Nachdruck deutlich, sie möchte über die nunmehr diskutierten, teilweise modifizierten drei Teilwerke der SEP ein Gesamtwerk erhalten.

 

StRin Kaddatz teilt mit, so spontan dazu keine Aussage treffen zu wollen; werde jedoch eine dahingehende Überlegung mitnehmen.

 
 

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