Auszug - Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen
Der Antrag wurde in der geändert Fassung angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die BVV ersucht das BA dafür zu werben, dass ungenutzte Gewerbeimmobilien temporär für Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung gestellt werden. Das Programm soll in Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden, Genossenschaften, öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und der GSG im Bezirk entwickelt werden. Die anfallenden Kosten beschränken sich für die künftigen Nutzerinnen und Nutzer auf die Mietnebenkosten zzgl. Stromverbrauch. Die künstlerische Nutzung der Immobilie soll von außen deutlich erkennbar sein. Eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den Tagen des offenen Ateliers, das durch das Bezirksamt gefördert wird (schöneberger art), ist erwünscht. Das Vorhaben ist der BVV bis 31.03. 2013 zu berichten. Begründung entfällt. Der geänderte Antrag wurde einstimmig beschlossen. |
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