Auszug - Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0466/XIX Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Der Antrag wurde in der geändert Fassung angenommen:

Der Antrag wurde in der geändert Fassung angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das BA dafür zu werben, dass ungenutzte Gewerbeimmobilien temporär für Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung gestellt werden. Das

Programm soll in Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden, Genossenschaften, öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und der GSG im Bezirk entwickelt werden.

Die anfallenden Kosten beschränken sich für die künftigen Nutzerinnen und Nutzer auf die Mietnebenkosten zzgl. Stromverbrauch. Die künstlerische Nutzung der Immobilie soll von außen deutlich erkennbar sein. Eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den Tagen des offenen Ateliers, das durch das Bezirksamt gefördert wird (schöneberger art), ist erwünscht. Das Vorhaben ist der BVV bis 31.03. 2013 zu berichten.

Begründung entfällt.

Der geänderte Antrag wurde einstimmig beschlossen.

 
 

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