Auszug - Zur aktuellen Flüchtlingsdiskussion: Aufgaben des Amtes für Soziales nach dem Asylbewerberleistungsgesetz BE: Herr Küppers-Glock  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

BE: Herr Küppers-Glock

BE: Herr Küppers-Glock

 

Herr Küppers-Glock stellt dem Ausschuss den Aufgabenbereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Fachbereich Leistungen des Grund-bedarfs im Sozialamt vor und geht ausführlich auf die verschiedenen Personenkreise und die jeweilige Zuständigkeit des Sozialamtes ein. So wird dargestellt, dass Asyl-bewerberinnen und Asylbewerber in laufendem Verfahren Leistungen vom Landesamt erhalten, geduldete Personen mit vormals abgelehntem Asylgesuch fallen hingegen in die Zuständigkeit des Bezirksamts. Menschen mit Aufenthalts-erlaubnis erhalten ebenfalls Leistungen in Zuständigkeit des Bezirks bis zu ihrer Ausreise oder zum Ablauf des Aufenthalts, unerlaubt eingereiste Personen fallen ebenfalls in den Leistungsbezug beim Bezirk. Folglich steigt die Zahl der Leistungsbezieher in Zuständigkeit des Bezirks mit steigender Anzahl negativ beschiedener Asylverfahren. Eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Leistungsempfänger soll über eine Verteilung auf die 12 Bezirke entsprechend des

Geburtsmonats erzielt werden.

 

Herr Küpers-Glock führt ferner aus, dass das Asylbewerberleistungsgesetz vergleichsweise restriktiv konzipiert ist. In Berlin werden Leistungen weitestgehend als Barzahlungen gewährt, in anderen Bundesländern stärker auch als Sach-leistungen. Weitere Leistungen wie etwa Eingliederungshilfen oder Pflegeleistungen werden über das Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nicht gewährt.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der insbesondere die Höhe der einzelnen Leistungen, die Entwicklung der Anzahl der Leistungsbezieher (Mai 2012: 12.300 Personen mit Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin), die durchschnittliche Dauer des Aufenthalts und eine mögliche Sanktionierung (hier vor allem mit Prüfung durch den Bezirk der Sanktionsgrund: Einreise zum Zwecke des Hilfebezugs) dargestellt werden. Ferner werden die aktuellen Schwierigkeiten im Bereich der Wohnungsversorgung erörtert, die sich durch die enge Wohnungs-marktlage einerseits und Finanzierungsschwierigkeiten (auch auf der Vermieterseite) ergeben. Auf Nachfrage führt StRin Dr. Klotz zum Standort Georg-Kriedte-Haus aus, dass der Liegenschaftsfonds grundsätzlich an den Höchstbietenden veräußert und alle drei Bieter eine Flüchtlingseinrichtung betreiben wollen. Das Bezirksamt hält den Standort vor allem auf Grund fehlender Infrastruktur in der unmittelbaren Umgebung für wenig geeignet. Wenngleich es auch keine Anhaltspunkte für Probleme am Standort Marienfelde gebe, sei dieser Standort und auch der Standort Kriedte-Haus zu groß, um eine gute Versorgung im Sinne der Flüchtlinge zu gewährleisten. Insbesondere der Ungleichverteilung zwischen den Bezirken müsse seitens der zuständigen Senatsverwaltung Abhilfe geschaffen werden.

 

Abschließend berichtet StRin Dr. Klotz aus den entsprechenden Beratungen im Rat der Bürgermeister und erläutert die dort ermittelten Zielgrößen entsprechend einer Verteilung nach Einwohnerzahl auf die Bezirke. Diese Verteilung sieht für Tempelhof-Schöneberg zunächst 580 Plätze (Zielgröße 1 für Berlin: 6.000 Plätze) und als Zielgröße 2 schließlich 1.160 Plätze vor, wobei die Zielgröße 2 über einen längeren Zeitraum erreicht werden soll, um steigenden Flüchtlingszahlen gerecht werden zu können.

 
 

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