Auszug - Schuleinzugsgebiete vernünftig einrichten und nicht nach Aktenlage Kurze Beine – kurze Wege   

 
 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0369/XIX Schuleinzugsgebiete vernünftig einrichten und nicht nach Aktenlage
Kurze Beine – kurze Wege
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNE, PIRATEN u. BV LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, von einer Veränderung aller Einschulungsbereiche im Bezirk noch vor dem kommenden Anmeldetermin zu den ersten Klassen abzusehen.

Zunächst erfolgt nur die notwendige Aufteilung des Einschulungsbereichs der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule. Dieser wird, wie in der aktuellen Planung vorgesehen, zwischen den Grundschulen Lindenhof und Teltow aufgeteilt. Allerdings sollen die genannten Grundschulen, abweichend von der Planung des Bezirksamts, ihre bisherigen Einschulungsbereiche beibehalten. Sollten in den aufgeführten Grundschulen bei den Anmeldungen zu den ersten Klassen die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, so sind analog zu dem Verfahren im Bezirk Pankow, die von Eltern angegebenen Wechselwünsche mit Vorrang zu behandeln.

Des Weiteren wird das Bezirksamt aufgefordert, in dem ursprünglichen Einschulungsbereich der Peter-Paul-Rubens-Schule die Eltern über das Modell Gemeinschaftsschule und über das Verfahren zur Anmeldung in der Gemeinschaftsschule zu informieren und offensiv für diese zu werben. Entsprechende Schreiben sind in leicht verständlicher Sprache abzufassen.

Weitere ggf. notwendige Veränderungen von Einschulungsbereichen sind erst nach einer ausführlichen ortsteilbezogenen Beratung im Schulausschuss und ggf. im Jugendhilfeausschuss einzuleiten.

Bezüglich der weiteren Planung sind die im Folgenden genannten Aspekte zu berücksichtigen:

  • Es wird keine Grundschule geschlossen, weder kurz- noch mittelfristig.
  • Eine Schule sollte möglichst im Zentrum des Einzugsbereichs liegen, gewachsene Strukturen müssen dabei berücksichtigt werden.
  • Es gehört immer die nächst gelegene/erreichbare Schule zum Wohnort zum Einzugsbereich.
  • Gefährliche Straßen wie beispielsweise B 101, B 96, stark befahrende Ost-Westverbindungen oder andere Tempo 50-Straßen ohne Ampelregelungen gelten als natürliche Grenzen, wo sehr genau abgewogen werden muss. Im Zweifel gelten der alte Einzugsbereich und/oder gewachsene Strukturen.
  • Schulwege durch Parks, dunkle oder kaum bewohnte Gebiete oder die Benutzung der BVG sind nicht in die Planung einzubeziehen.
  • Strategien, um Schulen zu begünstigen oder zu benachteiligen, um irgendeine Entwicklung zu lancieren, sollen ganz unterbleiben.
  • Es ist darauf zu achten, dass es durch den neuen Zuschnitt der Einschulungsbereiche zu keiner nachteiligen Entwicklung für einzelne Schulstandorte kommen kann.
  • Bei der Kooperation Schule-Jugendhilfe gelten die Ortsteile als eigenständige Bereiche. Die Zusammenarbeit zwischen dem RSD und den Schulen sowie eine Beteiligung der Schulen mit den RAGs müssen befördert werden.
 
 

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