Auszug - Aufhebung der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) und der 8. Integrierten Sekundarschule (07K08) zum 31.07.2012 und die gleichzeitige Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg  

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0320/XIX Aufhebung der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) und der 8. Integrierten Sekundarschule (07K08) zum 31.07.2012 und die gleichzeitige Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

  1. Das Bezirksamt beschließt die Aufhebung der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) und der 8. Integrierten Sekundarschule (07K08) zum 31.07.2012 und die gleichzeitige Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg (Arbeitstitel) zum 01.08.2012.
  2. Die Schüler der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) und der 8. Integrierten Sekundarschule (07K08) werden Schüler der Gemeinschaftsschule Schöneberg (Arbeitstitel).
  3. Der Einschulungsbereich der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) wird aufgehoben.
  4. Für die Gemeinschaftsschule Schöneberg (Arbeitstitel) wird ein wohnortnaher Bereich festgelegt.
  5. Das Schulgrundstück Rubensstraße 63 wird für die Gemeinschaftsschule Schöneberg (Arbeitstitel) genutzt. Das Schulgrundstück Otzenstraße  wird bis zur vollständigen Umgestaltung des Standortes an der Rubensstraße für eine dreizügige Gemeinschaftsschule weiter genutzt.
  6. Das Schulgrundstück Tempelhofer Weg 62 wird, wie bereits beschlossen (BA-Beschluss Nr.: 78/10 vom 08.03.2010 und BVV-Drucks. Nr. 1508/XVIII vom 16.06.2010), aus dem Fachvermögen Schule spätestens zum 31.07.2013 abgegeben.

Sachverhalt, Wertung und Begründung:

Die Peter-Paul-Rubens-Schule und die 8. Integrierte Sekundarschule nehmen am Pilotprojekt Gemeinschaftsschule teil. Im Mai 2012 haben beide Schulkonferenzen in Auswertung der bisherigen gemeinsamen Arbeit beschlossen, den Weg zur Gründung einer Gemeinschaftsschule zu gehen.

Am 07. Juni 2012 wurde die Schulkonferenz der Peter-Paul-Rubens-Schule auf der Grundlage §§ 76,109 SchulG zur Aufhebung und gleichzeitigen Gründung der Gemeinschaftsschule angehört.

Mit der Aufhebung des Einschulungsbereiches der Peter-Paul-Rubens-Schule, der Bildung eines wohnortnahen Bereiches der Gemeinschaftsschule (§ 17a, 18, 76, 109 SchulG) und der damit verbundenen Veränderung der Zuordnung von Wohnquartieren zu Einschulungsbereichen sind diese in den Regionen Friedenau, Schöneberg, Tempelhof und Mariendorf neu zu bilden. Die gemäß § 76 SchulG vorgesehene Anhörungen der betroffenen Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirates werden im August und September 2012 nach der Bestätigung der Gründung der Gemeinschaftsschule erfolgen.

Am 14. Juni 2012 wurde die Schulkonferenz der 8. Integrierten Sekundarschule auf der Grundlage §§ 76,109 SchulG zur Aufhebung und gleichzeitigen Gründung der Gemeinschaftsschule angehört.

Der Bezirksschulbeirat wurde auf der Grundlage § 111 SchulG am 18. Juni 2012 zur Aufhebung Peter-Paul-Rubens-Schule und der 8. Integrierten Sekundarschule und gleichzeitigen Gründung der Gemeinschaftsschule angehört.

 

Haushaltsmäßige Auswirkung:

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird es Einsparungen im Grundschul- und im Sekundarschulprodukt geben.

Mit der Aufhebung von zwei Schulen und der gleichzeitigen Gründung einer Schule verändert sich die Anzahl der Stellen wie folgt:

1 Stelle Schulhausmeister verbleibt für die Gemeinschaftsschule, eine weitere Stelle ist bereits personalorganisatorisch umgesetzt.

1 Stelle Schulsekretärin verbleibt für die Gemeinschaftsschule, eine weitere Stelle ist bereits personalorganisatorisch umgesetzt.

Durch die Abgabe des Schulgrundstückes am Tempelhofer Weg 62 (ehemalige Luise-und Wilhelm-Teske-Oberschule) werden sich die Infrastrukturkosten in Höhe von ca. 496.000 € (BW: 221.624 € und BUW 274.296 €) eingespart.

 
 

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