Auszug - Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.29
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0267/XIX Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Nach Beschluss über die Dringlichkeit zu Beginn der Sitzung wurde die Drucksache auf die Konsensliste genommen

Die Fraktionen der CDU und SPD sowie die Bezirksverordneten DIE LINKE schließen sich dem Antrag an.

Im Anschluss der Feststellung über die Dringlichkeit zu Beginn der Sitzung wird die Drucksache auf die Konsensliste genommen.

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße 38 – 41 zu berücksichtigen:

  1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Gleisdreieck-Park, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof, entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.
  2. Die Anordnung von Webeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Für dieses Entgegenkommen des Bezirks wird das Bezirksamt ersucht, den Bau eines Werbepylonen vertraglich auszuschließen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht, die Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor zu verhandeln.
  3. Für das abgetrennte B-Plan-Verfahren an der U- und S-Bahn-Station sind ansonsten die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung Widerlager Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 weiter gültig und zu beachten.
 
 

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