Auszug - der BVV vom 21.03.2012 - Standortentwicklung Nollendorfplatz: Möglichkeiten prüfen!  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 09.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
0066/XIX Standortentwicklung Nollendorfplatz: Möglichkeiten für mehr Urbanität prüfen!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1057/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor.

Nach kurzer Beratung Abstimmung über den Änderungsantrag: einstimmig beschlossen

 

Text:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit weiteren zuständigen Stellen zu prüfen:

1.     Welche finanziellen Möglichkeiten (z.B. Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“ oder Plätze-Programm des Senats) für die Erneuerung und städtebauliche Aufwertung der öffentlichen Flächen des Nollendorfplatzes einschließlich der Mittelinsel mit dem U-Bahn-Empfangsgebäude und der Seitenräume nutzbar gemacht werden können.

2.     Welche verkehrstechnischen Möglichkeiten zur Reduzierung der überbreiten Fahrbahnen im Bereich der Straßeneinmündungen ( Motzstr., Maaßenstr, Einemstr, Else Lasker Schüler Str. ) bestehen

3.     Welche Verbesserungen unter der Hochbahn zu Gunsten des Fußverkehrs möglich sind.

4.     Welche Möglichkeiten für mehr Baumbestand und sonstiges Straßengrün bestehen

Ziel der Maßnahme ist die Wiedergewinnung des historischen Platzes als Bestandteil eines vitalen Kiezes und bedeutende Wegmarke des sogenannten Generalszugs zwischen Breitscheidplatz und Südstern. Der Nollendorfplatz soll wieder Zentrum des Quartiers sowie Standort für Handel und Gastronomie werden und damit deutlich mehr Aufenthaltsqualität erlangen.

Für die Gesamtmaßnahme soll ein Gestaltungswettbewerb erfolgen.

Sowohl für die Gesamtmaßnahme als auch ggf. für Teilbereiche ist eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

 
 

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