Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretende Bürgerdeputierte gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde Frau Uschi Friedrich zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretende Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Friedrich hat den Verzicht mit Schreiben vom 11.02.2012, eingegangen im Büro der BVV am 13.02.2012 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt einstimmig fest, dass Frau Friedrich mit sofortiger Wirkung nicht mehr stellvertretende Bürgerdeputierte ist.
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