Auszug - Barrierefreiheit im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird von den Antragstellern übernommen. Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob es Einflussmöglichkeiten bzw. rechtliche Grundlagen für die Schaffung von Barrierefreiheit im Mietshaus Meraner Straße 33 geltend machen kann. Dieses Gebäude, mit über 140 kleinen Mieteinheiten, gehört dem städtischen Unternehmen GEWOBAG. Es wurde in den 60er/70er Jahren erbaut und wird derzeit instand gesetzt. |
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