Auszug - Aktuelle Information/Beratung zum Thema: "Lassenpark"  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 23.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Bezirksstadtrat Krüger informiert über die Gesprächsrunde am 16

 

Bezirksstadtrat Krüger informiert die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse der Gesprächsrunde mit den Vertretern der Fraktionen am16.01.2012. Der hierzu angefertigte  Vermerk wird in Kopie in das Protokoll eingearbeitet.

 

 

              BA Tempelhof-Schöneberg                                                                                    20.1..2011

              Abt. Bauwesen

              Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

              Fachbereich Grünflächen

              Grün L                                                                                                                ( 9(0)277  3710

 

 

Vermerk

 

 

Heinrich-Lassen-Park Gespräche bei Bau Dez mit Vertretern der BVV

 

Folgende Punkte wurden als Prüfauftrag vereinbart:

 

1. Verzicht auf den Mulchweg an der westlichen Grundstücksseite

Auf den Mulchweg kann verzichtet werden.

 

2. Verlagerung des Containerplatzes nach Westen bis zur Grundstücksgrenze

Eine Verlagerung der Containerfläche kann aus mehreren Gründen nicht erfolgen. Auf der derzeit geplanten Freifläche befindet sich ein nach Baumschutz geschützter Baum, der gefällt werden müsste. Auf der Friedhofsseite ist ebenfalls Baumbestand vorhanden. Dieser würde durch die Verlagerung beeinträchtigt werden.

Für die Zufahrt zur geplanten Containerfläche wird eine vorhandene Gehwegüberfahrt in Anspruch genommen. Bei einer Verlagerung muss eine kostenintensive Gehwegüberfahrt angelegt und die vorhandene zurückgebaut werden. Dies ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.

 

3. Verschiebung des Haupteinganges nach Westen.

Einer Verlagerung des bereits vorhanden Haupteinganges nach Westen stehen folgende Punkte entgegen:

Bei einer neuen Ausrichtung des Haupteingangs nach Westen muss ein Straßenbaum gefällt werden, um eine Gehwegeinfahrt anlegen zu können. Gleichzeitig muss eine Straßenlaterne mit zusätzlichen Kosten versetzt werden. Der bereits durchgeführte Wegebau muss an die neue Eingangssituation angepasst werden, was wieder um zu kostenseitig nicht vertretbaren Abrissarbeiten führt.

 

4. Verzicht auf den östlichen Hauptweg

Ein Abriss des bereits vorhanden östlichen Hauptweges widerspricht dem Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Die Wegekonzeption und die Wegebeziehungen  innerhalb des gesamten Parks werden durch diesen Überlegungen nicht berücksichtigt. Die Erreichbarkeit der Spielplatzflächen mit Pflegefahrzeugen z.B. für Sandaustausch, Spielgerätereparatur und Austausch ist nicht mehr gegeben.

 

5. Weiterführung vom östlichen Hauptweg mit Rasengittersteinen

Der Hauptweg kann nicht mit Rasengittersteinen ausgeführt werden. Zum einen muss auf den Hinweis der Beauftragten für Menschen mit Behinderung hingewiesen werden. Es wird konkret gefordert, dass Menschen mit Behinderung den Park erreichen können. Dies ist mit Rasengittersteinen nicht möglich. Gleichzeitig können Eltern mit Kinderwagen die Wege nicht nutzen.

Die Belastung mit Nutzfahrzeugen ist nur begrenzt möglich. Der vorhandene Wegeunterbau ist für den Ausbau mit Rasengittersteinen nicht  geeignet. Der erforderlich Unterhaltungsaufwand kann nicht gewährleistet werden.

Die Überlegung, dass eine Zerschneidungswirkung der Rasenfläche durch den Einbau von Rasengittersteinen nicht eintreten wird kann nicht nachvollzogen werden. Die Einfassungen des Weges sind vorhanden und müssen erhalten bleiben. Der rein optische Eindruck einer Rasenfläche wird nicht entstehen, da, unabhängig von der Nutzungsintensität, sich keine flächige Begrünung entwickeln wird.

 

6. Ausbau des östlichen Weges am Spielplatz

Ein Ausbau des östlichen Weges am Spielplatz vorbei löst die Wegebeziehungen in der Grünanlage nicht. Es ist in vielen Stellungnahmen bereits dargelegt worden, aus welchem Grunde der Weg neben dem Spielplatz nicht ausgebaut werden kann. So wäre bei einem Ausbau des Weges der Abriss des vorhanden neu angelegten Weges verbunden. Dies ist aber genau das Thema mit dem die  Bezirksaufsicht angerufen wurde.

 

7. Umsetzung des Bauzaunes

Der verkehrssichere Zugang zum Park wird derzeit über einen noch vorhanden alten Weg ermöglicht. Ein Versetzung des Zaunes hätte zu Folge, dass der Zugang des Weges über einen Baustellenbereich geführt werden müsste. Die ist wegen der Verkehrssicherungspflicht nicht möglich.

 

Viele aufgeführten Punkte wurde bereits in der Diskussion zur der Variante der BVV erörtert. Insgesamt wird mit all diesen Überlegungen an dem Vorschlag der BVV stringent  festgehalten.

 

Foemer

 

Ende Kopie Vermerk

 

In der nach diesen Ausführungen nachfolgenden kontroversen Diskussion vertreten die Ausschussmitglieder sowie ein Vertreter der Bürgerinitiative „Lassenpark lassen“ ihre Position und äußern sich kritisch. BV Hauschild stellt fest, dass der Prüfauftrag keinen Kompromiss darstellt und auf die Wünsche der Fraktionen und Bürger nicht eingegangen wurde. Folgende Baumaßnahmen schlägt er vor:

 

-          Verzichtet auf den Bau des Mulchweges. Stattdessen wird der Weg entlang des Spielplatzes weitergebaut und ein Stück des noch nicht fertigen Hauptweges mit Rollrasen bedeckt.

 

Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Auffassungen schlägt er eine kurzfristig anberaumte Begehung vor. Der Ausschussvorsitzende macht dazu darauf aufmerksam, dass dies zu der aktuellen Jahreszeit mit einsetzender Dunkelheit nicht im Rahmen der möglichen Termine ab 17.00 Uhr sinnvoll sei.

 

Bezirksstadtrat Krüger macht darauf aufmerksam, dass der Vorgang im Sommer letzten Jahres an die Bezirksaufsicht zur Entscheidung weitergeleitet wurde. Die Bezirksaufsicht bittet nun die Fraktionen um eine schriftliche Stellungnahme. Die nachfolgenden Aussagen der Bezirksaufsicht müssen abgewartet werden. Weiterhin teilt er mit, dass der Vorgang zurzeit vom Rechnungshof geprüft wird

Die Nachfrage von BV Götz beantwortend, teilt er mit, dass die Kosten für den verhängten Baustopp derzeit bei 25 000 € liegen. Die monatliche Belastung für den Bezirk beträgt rd. 2 000 €.

Abschließend wird festgestellt, dass der Park aufgrund der verfahrenen Situation in diesem Jahr nicht in gewünschtem Maße nutzbar sein wird. Das BA wird vom Vorsitzenden gebeten, jede Möglichkeit zu suchen und auch umzusetzen, um bei Beachtung der vorab beschriebenen Randbedingungen eine zumindest eingeschränkte Nutzung für die Bürger anzubieten.

 
 

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