Auszug - Übertragung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Internet  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0024/XIX Übertragung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Internet
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV, die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung von öffentlichen Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg im Internet zu prüfen.

Dabei sollen berücksichtigt werden:

-  eine ausreichende Bild- bzw. Tonqualität, die ein Folgen aller an Mikrophonen gehaltenen Redebeiträge ermöglicht,

-  eine dem Denkmal geschützten Saal gerecht werdende Installation der Technik,

-  ein benutzerfreundlicher Empfang der Übertragung, frei von kommerzieller Werbung und proprietären Technologien,

-  ein optional zusätzliches Angebot eines Videoarchivs, das ggf. zusätzlich eingerichtet werden könnte.

Das Ergebnis der Prüfung wird einschließlich einer Kostenabschätzung für die Realisierung der Bezirksverordnetenversammlung vor dem Abschluss der kommenden Haushaltsberatungen mitgeteilt. Eine weitere Prüfung soll die Kosten für eine Direktübertragung des Tons ohne Bild abschätzen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten einer Übertragung der öffentlichen Sitzungen im Wege stehen und diese möglichen Bedenken gerade auch im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin rechtlich zu bewerten sind. In diesem Fall wird darum gebeten zu prüfen, wie bei der Übertragung der Sitzungen dem öffentlichen Informationsinteresse dennoch Rechnung getragen werden kann.

Das Bezirksamt wird ersucht, dabei auf bereits gewonnene Erfahrungen mit ähnlichen Initiativen in anderen Bezirken (u.a. Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Treptow-Köpenick) zurückzugreifen und ein bezirksübergreifendes Vorgehen anzuregen.

 
 

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