Auszug - Vielfalt der Träger bei Aufträgen im Betreuten Einzelwohnen berücksichtigen - Vorstellung der Qualitätskriterien für die Auswahl der Träger  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
1870/XVIII Vielfalt der Träger bei Aufträgen im Betreuten Einzelwohnen berücksichtigen
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Durch Beantwortung im Ausschuss erledigt
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
Verfasser:Herr Dr. Baack, RainerAhlhoff, Elke
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Klotz stellt die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Frau Dr. Kieslich, vor.

Bevor Frau Dr. Kieslich das Wort erteilt wird, erläutert Frau Dr. Klotz die Vergabe von Aufträgen für die ambulante, psychiatrische Versorgung.

Zur Feststellung des Hilfebedarfes werden Menschen mit psychischer Beeinträchtigung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) begutachtet. In einem zweiten Schritt wird im Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP), das sich aus der Psychiatriekoordinatorin und Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen des SpD, Vertreterinnen und Vertretern des Fallmanagements beim Sozialamt, Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Leistungserbringer der Sozialpsychiatrischen Pflichtversorgung und der zuständigen psychiatrischen Kliniken. zusammensetzt.

Die bezirklichen Leistungserbringer sind laut Versorgungsvertrag zur Teilnahme an den SGP-Gremien verpflichtet. Im SGP Tempelhof sind 12 Trägervertreter, im SGP Schöneberg 13 Trägervertreter zu den Sitzungen anwesend. Im Jahr 2010 sind jeweils vier neue Träger hinzugekommen.

Frau Dr. Klotz beschreibt weiterhin das Verfahren im Steuerungsgremium. Hier wird der Fall vorgestellt, besprochen und eine geeignete Maßnahme besprochen. Danach wird ein Versorgungsprofil der Helferin/des Helfers beschrieben und die Träger mit freien Plätzen werden aufgefordert ein Versorgungsangebot bei der Gutachterin, dem Gutachter im SpD zu unterbreiten. Das geeignete Angebot wird ausgewählt und der Fallmanagerin, dem Fallmanager des Sozialamtes unterbreitet. Die Kostenverantwortung und somit auch die Entscheidung liegen beim Sozialamt.

Entscheidend bei der Auswahl eines Angebotes ist, dass das Versorgungsangebot möglichst passgenau ist und dass die vorgeschlagene Helferin/der vorgeschlagene Helfer, dem Anforderungsprofil entspricht.

Neue Träger, die zuvor den berlin-einheitlichen Versorgungsvertrag unterzeichnet haben müssen, werden gleichberechtigt berücksichtigt. Frau Dr. Klotz verdeutlicht nochmals, dass es bei der Auswahl eines Trägers nicht darum gehen darf, bestimmte Träger zu bevorzugen. Es müssen die Bedürfnisse des Hilfebedürftigen im Vordergrund stehen. Die aktuelle Konzentration auf wenige Träger im Bezirk ist auf die Abwicklung des Trägermodells im Bezirk zurückzuführen. Es handelte sich hier um laufende Betreuungsfälle. In diesen Fällen war neben dem Versorgungsprofil die Kontinuität der Beziehung zwischen zu betreuender Person und Helfer bei der Auswahl des Trägers Ausschlag gebend. Frau Dr. Klotz berichtet, dass die Umstellung bis auf wenige Fälle nunmehr erfolgt ist.

Die Nachfrage unter anderem von BV Pschollkowski zu Qualifikation des Gutachters und der Passgenauigkeit von Hilfen und BV Dr. Baack werden von der Verwaltung umfassend beantwortet. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Dr. Kieslich genau die Entscheidungsfindung des SGP. Es gibt eine Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Trägern um das ganze Betreuungsspektrum abzudecken. Eine Entscheidung gegen den Willen des Betroffenen ist nicht erwünscht. Das SGP präferiert eine  Teilnahme der Betroffenen an den Sitzungen, jedoch wird das aus unterschiedlichen Gründen von diesen oft abgelehnt. Die Verwaltung bestätigt, dass auch die Kostenfrage bei der Auswahl von Hilfen selbstverständlich berücksichtigt werden muss.

Ein Trägervertreter erhält das Wort.

Frau Volk betont nochmals für die Verwaltung, dass die Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen müssen, nicht die der Träger.

Auf den Hinweis von BV Dr. Baack, dass 48% der Fälle bei einem Träger angesiedelt sind wird nochmals betont, dass dieser Umstand  der Umstellung vom Trägermodell in die Einzelfallhilfe geschuldet ist und die Verwaltung die Kontinuität der Beziehung sicherstellen wollte. Hierbei war auch das Problem der Scheinselbstständigkeit von Bedeutung.

Auf die Nachfrage zum Controlling wird von Seiten der Verwaltung nochmals auf das Steuerungsgremium Psychiatrie hingewiesen.

Der Ausschuss sieht die Drucksache durch den Bericht des Bezirksamtes als erledigt an.

 

 

 
 

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