Auszug - Schulhelfersituation, u. a. an der Gemeinschaftsschule am Grazer Platz und Abhilfe  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Herr Schiweck stellt fest, die Schulhelfer seien eine innere Angelegenheit und beträfen nicht dieses Gremium

Herr Schiweck stellt fest, die Schulhelfer seien eine innere Angelegenheit und beträfen nicht dieses Gremium. Doch habe man alle von der Senatsverwaltung zugewiesenen Schulhelferstunden verteilt; er gibt erklärende Hinweise zum Prozedere. Alle Schulen seien – auch die Schule am Grazer Platz – im Verhältnis wie im Vorjahr mit Schulhelfer versorgt. Zusätzlich wurden noch Schulhelferstunden beantragt. Diese seien im Genehmigungsverfahren, man gehe jedoch davon aus, diese zu bekommen.

 

Herr Schiweck macht, auf Nachfrage von BV Ahlhoff an Beispielen deutlich, wie viele Schulhelferstunden von den Schulen als Bedarf gemeldet und wie viele den Schulen zugewiesen wurden. Zahlen wolle man nicht nennen – es sei eine innere Angelegenheit der Schulaufsicht.

Demzufolge bemerkt Frau Ahlhoff, müsse eine kleine Anfrage gestellt werden, sollte diese nicht beantwortet werden, müsse man sich direkt an die Zentrale der Senatsverwaltung wenden.

Die Frage nach der Bedarfsermittlung wird von Herrn Schiweck nur zum Teil beantwortet mit dem Hinweis, dass es sich hier um einen relativ komplizierten Prozess handele, dessen Erläuterung nicht in dieses Gremium gehöre.

 

Die Vorsitzende drückt ihre starke Verwunderung hinsichtlich der Beantwortung aus, sie macht deutlich, dass dies durchaus Sache des Schulausschusses sei, da es hier um die Betreuung der Kinder ginge.

 

Herr Rubbert – Schulaufsicht - gibt erklärende Hinweise zur Thematik.

 

Die konkrete Nachfrage von BV Ahlhoff, ob alle Kinder, die einen Bedarf im Bezirk haben, versorgt seien, beantwortet Herr Schiweck mit einem klaren ja. Einzelgespräche mit den Schulleitungen wurden geführt und über die Ressourcen an der Schule sowie den Einsatz von ergänzenden Betreuungserzieher/innen, Sonderpädagogen/innen und Schulhelfer/innen. Von einer Unterversorgung sei ihm angeblich nichts bekannt.

 

Herr Grötzner – Schulaufsicht – gibt den Hinweis, dass Schulhelferstunden nur für Kinder gegeben werden dürfen, die in der Integration als geistig behindert eingestuft werden und darüber hinaus einen pflegerischen Bedarf haben.

 
 

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