Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 31.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Vorsteher eröffnet die 57

Der Vorsteher eröffnet die 57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der XVIII. Wahlperiode.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrt der Vorsteher Frau Melanie Kühnemann für ihr 10jähriges Engagement für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

 

Anschließend gratuliert der Vorsteher den nachfolgend aufgeführten Bezirksverordneten und einem Bezirksamtsmitglied, die vor bzw. während der Sommerpause runde Geburtstage feierten:

Herr Özsoy feierte am 03.07.2011 seinen 50. Geburtstag

Frau Glowinski feierte am 12.07.2011 ihren 50. Geburtstag

Herr Neményi feierte am 28.07.2011 seinen 50. Geburtstag

Frau Höppner feierte am 28.08.2011 ihren 30. Geburtstag

Herr Hapel feierte am 22.06.2011 seinen 60. Geburtstag.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Bezirksverordneten Frau Dr. Graf, Herr McGee, Herr Mohammed, Frau Marx, Herr Weiß und Herr Nitschke

Vom Bezirksamt ist BzBm Band entschuldigt.

 

Im Nachgang zur Tagesordnung wurden verteilt:

·         1 Dringliche Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

·         1 Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD

·         12 Beschlussempfehlungen aus dem Hauptausschuss

·         1 Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Soziales und Jobcenter

·         1 Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD wird nicht widersprochen. Laut Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates ist dieser in die Konsensliste aufgenommen.

 

Zur Dringlichen Großen Anfrage der Fraktion B’90/Grüne spricht BV Hackenberger gegen und BV Oltmann für die Dringlichkeit. Die Zurückweisung des Widerspruchs durch die Fraktion B’90/Grüne erhält nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. Damit ist die Dringlichkeit nicht gegeben.

 

Die vorliegende Konsensliste wird verabschiedet.

 

Der Vorsteher verliest die unbeantwortete Kleinen Anfrage gem. § 39 Abs. 3 GO BVV

 
 

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