Auszug - Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB für die drei Neubauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 7-29 vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.06.2009 und 16.09.2010 für die Grundstücke Torgauer Str. 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen derTorgauer Str., des Tempelhofer Weges u.der Grundstücke Torgauer Str. 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 u. Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Beratungsbeiträge: BV Oltmann, Olschewski und Böltes. BV Oltmann beantragt namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Abgegebene Stimmen: 47 Enthaltungen: 3 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen 10 Elektronisch ist das Abstimmungsergebnis als Anlage zu diesem Punkt der TO einsehbar.
Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – für die Planreife gemäß § 33 Absatz 1 für den Neubau von zwei Bürogebäuden sowie von einem Bürogebäude mit Penthousewohnung auf einer Teilflächen des Grundstücks Torgauer Straße 12-15 (Baufelder 6, 8 und 15a) im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanentwurfs. Abstimmungsergebnis:
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