Auszug - Wechseln des Essenanbieters
StR Hapel gibt ausführliche Hinweise hinsichtlich der Essenskontrolle, die über die Lehrer, Erzieher und Schüler/innen erfolgt. Beschwerden über die Essensqualität sollen über die Schule direkt dem Caterer mitgeteilt werden, um zeitnahe Lösungen abzustimmen. Wenn keine Verbesserung erfolgen sollte, kann durch das Bezirksamt eine Abmahnung bis hin zur Kündigung erfolgen. Im Anschluss daran könnte ein anderer Caterer vertraglich gebunden werden. Derzeit liegen beim Schulträger keine konkreten Beschwerden durch die Schule vor.
Da nunmehr durch den KiJuP-Antrag Beschwerden vorliegen, plädieren die Schulausschuss-Mitglieder dafür, dass das Schulamt den Schulleiter über diese Beschwerden in Kenntnis setzt.
Herr Schmidt – KiJuP – gibt Hinweise zum Werdegang der Antragstellung.
Betreffend Beschwerdeverfahren erfolgt eine kurze Debatte an deren Ende StR Hapel äußert, er sei gern bereit, den Caterer anzuschreiben, er möge zu den Vorwürfen Stellung nehmen sowie den Schulleiter zu bitten, schärfer auf die Kontrollen zu achten. Auf der nächsten Sitzung werde er über das Ergebnis berichten.
Der Antrag wird vertagt. |
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