Auszug - der BVV vom 16. März 2011 - Kosteneinsparungen und Klimaschutz beachten: INTRACTING modernisieren  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1742/XVIII Kosteneinsparungen und Klimaschutz beachten: INTRACTING modernisieren
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch DS 0663/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
  Priesmeyer, Malte
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Oltmann erläutert die Gründe für diesen Antrag

BV Oltmann erläutert die Gründe für diesen Antrag.

Abstimmung: bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,  die Energieeinsparungen im Rahmen des Intracting im Haushalt nachhaltig abzusichern. Hierzu soll das Bezirksamt folgende Maßnahmen umsetzen:

 

1.      Damit die Kosteneinsparungen wieder dem ursprünglichen Budget zur Verfügung gestellt werden können und damit den Kern des Intracting erfüllen, werden die Ansätze für Intracting   ab dem Haushaltsjahr 2012 zentral und im Bereich der Bewirtschaftungsausgaben etatisiert (Kapitel 3308 / Titel 51701).

 

2.      Ab dem Haushaltsjahr 2013 kommen den vom Intracting betroffenen Abteilungen 10% der jeweiligen Kostenersparnis zu Gute. Für die übrigen 90% wird jeweils eine Zweckbindung durch eine verbindliche Erläuterung im Haushalt zu Gunsten des zentralen Intractingbudgets (Kapitel 3308 / 51701) aufgenommen. Das Bezirksamt wird ersucht, die Zweckbindungen nachhaltig abzusichern und bei den nachfolgenden Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Amortisationszeiten entfällt die jeweils anteilige Zweckbindung im Haushalt.

 

3.      Die Vorgaben für die Amortisationszeiten werden wie folgt konkretisiert:

a.      Für haustechnische Modernisierungen (z.B. Austausch von Heizkesseln) und Maßnahmen der Energieeffizienz (z.B. Aufschaltung zur Gebäudeleittechnik) sollen weiterhin 7 Jahre Amortisationszeit nicht überschritten werden.

b.      Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Solarthermie) sollen sich innerhalb von 20 Jahren amortisieren.

c.      Für alle übrigen Maßnahmen soll jeweils die hälftige Lebens- bzw. Nutzungsdauer njcht überschritten werden.

 

4.      Zur Berechnung der Amortisationszeiten soll der jährliche Intractingbericht die IST-Kosten zu Grunde legen.

 

5.      Die jährlichen Intractingberichte sollen jeweils die Jahreswerte und kumulierten Werte umfassen und auf folgende Kriterien besonders eingehen:

 

a.      Investitionskosten (Kosten der Maßnahmen)

b.      Energieverbrauchswerte (Ausgangslage und Einsparungen)

c.      CO2-Ausstoß (Ausgangslage und Einsparungen)

d.      Energiekosten (Ausgangslage und Einsparungen)

 

6.      Die Intractingberichte sollen auf den Internetseiten des Bezirksamtes veröffentlicht werden.

 
 

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