Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Fassung des Entwurfs des B-Plans XIII-21-1 vom 03.06.2010 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Einstimmiger Beschluss: Der mit beiliegender Bezirksamtsvorlage - zur Beschlussfassung - vorgelegte Bebauungsplanentwurf XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 nebst Begründung und Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 wird beschlossen. |
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