Auszug - - Bürgernahe Verwaltung – zielgruppenorientierte Angebote Hier: Familienbürgerämter - federführend
BV Schuch begründet für die CDU-Fraktion den Antrag. BV Robinson erklärt, dass sie bereits einen ähnlichen Antrag gestellt habe und Stadträtin Dr. Klotz seinerzeit ausgeführt hat, dass es bereits ein entsprechendes Angebot gebe. BV Böltes merkt an, dass derzeit unterschiedliche Stellen für Familienangebote zuständig seien. Insofern hat sich der Antrag nicht durch das Angebot der Abteilung Gesundheit erledigt. Derzeit müssen unterschiedliche Stellen, die zum Teil in unterschiedlichen Häusern sitzen, einzeln aufgesucht werden. BD Hess fragt das Bezirksamt, wie sich der Antrag zu der Projektentwicklung einer gemeinsamen Anlaufstelle verhält. BV Schuch erklärt, dass es sich bei der von BV Robinson angesprochenen Stelle um ein Angebot des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) handelt, der z.B. auch in Form von Hausbesuchen berät, wenn ein Kind geboren wird. Im Übrigen, insbesondere die Antragstellung betreffend, bleibt es aber bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten der einzelnen Stellen. Bezirksstadtrat Schworck hinterfragt die Zuständigkeit seiner Abteilung für diesen Antrag und führt weiter aus, dass es auf Landesebene ein Projekt gibt mit der Fragestellung, ob es möglich ist, in den Bezirken eine gemeinsame Anlaufstelle für alle Anliegen zu schaffen, in der der Bürger alle Leistungen beantragen könne. Derzeit gibt es 47 verschiedene Anlaufstellen in Tempelhof-Schöneberg für die unterschiedlichen Leistungen (inklusive sonstiger Anlaufstellen der Krankenkassen, Rentenversicherungen, etc.). Diese Aufgabe wird in einem Arbeitskreis erörtert. Einen Bericht soll es vor der Sommerpause 2011 geben. Insofern sei es schwierig, wenn die einzelnen Bezirke hier mit Alleingängen initiativ tätig würden. Herr Zickert führt weiterhin aus, dass sich rechtliche Probleme bei der Zusammenlegung von Stellen ergeben, da die unterschiedlichen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt seien. Insbesondere sei eine Übertragung der Zuständigkeiten auf die Bürgerämter problematisch, da diese eine berlinweite Zuständigkeit haben und keine örtliche. Die Senatsverwaltung für Inneres diskutiere derzeit ein Lebenslagenprinzip, das eine Einteilung nach Lebenslagen wie Geburt und Erwachsenwerden zu Grunde legt. BV Pschollkowski weist die Bedenken des Bezirksamtes als nicht nachvollziehbar zurück. Man könne zudem nicht auf die Landesebene warten, wie bei der Ekelliste. Bezirksstadtrat Schworck erwidert, dass die diskutierte Zusammenlegung nicht mit der Ekelliste vergleichen könne. Seine Abteilung sei nur mit dem geringsten Teil betroffen. BV Matschulat regt an, den Antrag zu vertagen. BV Böltes erklärt, dass die Zusammenlegung der Angebote an einem Standort ja schon eine Hilfe für die Betroffenen wäre. BV Kühnemann regt an, den Antrag als Prüfauftrag umzuformulieren. BD Hess regt an, dass der Ausschussvorsitzende klärt, ob der Antrag in weitere Ausschüsse überwiesen wurde, da auf der Tagesordnung vermerkt ist, dass dieser Ausschuss federführend sei. Ansonsten solle zunächst die Stellungnahme aus den mitberatenden Ausschüssen abgewartet werden. Insbesondere wäre eine Stellungnahme aus den Ausschüssen Gesundheit, Soziales und Jugendhilfe hilfreich. BV Robinson regt an, dass auch Bezirksstadträtin Dr. Klotz eingebunden werden sollte.
Der Antrag wird vertagt.
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