Auszug - Genehmigung vorliegender Protokolle
Das Protokoll der 27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass in der 28. Sitzung keine Protokolländerungen bzw. -ergänzungen beschlossen wurden. Die Genehmigung erfolgt deshalb unter Vorbehalt, da das Protokoll der 28. Sitzung nicht vorliegt und daher unklar ist, ob das Protokoll der 27. Sitzung bereits genehmigt wurde.
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