Auszug - der BVV vom 21.04.2010 - "HAUS am KLEISTPARK" erhalten  

 
 
53. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 06.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
1410/XVIII "HAUS am KLEISTPARK" erhalten
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drucks.nr. 1421/XVIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bildung und KulturAusschuss für Facility Management
  Penk, Rainer
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Die Fraktionen der SPD und B’90/Grüne legen zu dieser Thematik einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung aus dem Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vor

Die Fraktionen der SPD und B’90/Grüne haben zu dieser Thematik einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Herr Priesmeyer findet es misslich, dass dieser Entwurf spontan hinzugekommen ist und man nicht abstimmen könne, ohne diesen vorher gelesen zu haben. Er weist darauf hin, dass im Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften diese Thematik in 10 Tagen auf der Tagesordnung steht. Dort soll ein ausführlicher Vortrag mit dem Architekten zusammen über den fachlichen Teil der Planungen erfolgen. Er schlägt daher vor, zunächst diese Sitzung abzuwarten.

Herr Spieß wird gebeten einen kurzen Abriss der Pläne zu geben. Eine entsprechende Broschüre wurde den Ausschussmitglieder in die Fächer verteilt.

Herr Spieß führt aus: Das Baumanagement hatte den Auftrag erhalten, eine Untersuchung zur Betriebsicherung des Hauses zu erarbeiten. Dies wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekten und einem Brandschutzgutachter erstellt. Das Brandschutzgutachten lief darauf hinaus, dass die Brandsicherheit dieses Gebäudes mitnichten gegeben ist. Diese Gefahr wurde umgehend beseitigt. Das Betriebssicherungsgutachten stellt nun in einer Studie verschiedene Varianten vor, die alle darauf hinauslaufen, dass die geltenden baurechtlichen Bestimmungen und die Bauordnung eingehalten werden unter dem Aspekt des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Arbeits- und Versammlungsstättenrichtlinien.

Für eine nachhaltige, solide und denkmalgerechte Lösung für einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren würden Kosten in Höhe von ca. 2,3 Mio Euro entstehen.

Herr Oltmann kritisiert, dass eine solche Lösung zwar schön, aber nicht finanzierbar sei und die Aufgabenstellung der BVV damit in die völlig falsche Richtung geht. Die Intention der Beschlussempfehlung war, eine bedarfs- und budgetorientierte Lösung für das Gebäude zu finden. Diese Punkte wurden in dem vorliegenden Entwurf für eine Beschlussempfehlung nochmals zusammengefasst.

Herr Seltz plädiert für die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und äußert die Befürchtung, dass sich einige Teile der Verwaltung innerlich bereits von dem Gebäude verabschiedet haben. Er erinnert an den Antrag seiner Fraktion bezüglich der Übertragung des Gebäudes an die GSE gGmbH, zu dem noch keine Antwort aus dem Bezirksamt vorliegt.

Herr Olschewski empfiehlt in seinem Redebeitrag vor einer Beschlussfassung zunächst die Vorstellung im FM-Ausschuss abzuwarten.

Im Anschluss an die Beratung stimmt der Hauptausschuss einstimmig dem Vorschlag der Fraktionen der SPD und B’90/Grüne zu und verabschiedet folgende Beschlussempfehlung :

„Notwendige Sofortmaßnahmen am Haus am Kleistpark umsetzen –

Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit prüfen“

Die Bezirksverordnetenversammlung erachtet die in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (Ds-Nr. 1436/XVIII) beschriebene Kostenschätzung zur technischen Instandsetzung der Immobilie „Haus am Kleistpark“ als nicht zielführend im Sinne der Auftragstellung. Die genannte Kostenschätzung entspricht mit ihrem umfassenden Sanierungs- und Ausbauvorschlägen nicht der Intention der Bezirksverordnetenversammlung.

Das Ziel aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung war eine Kostenschätzung für Maßnahmen, die der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Immobilie dienen. Darunter werden im Allgemeinen Maßnahmen der Instandsetzung verstanden, die eine gefahrlose und zweckentsprechende Nutzung eines Gebäudes gewährleisten sollen. Maßnahmen zur Modernisierung oder zum Ausbau der Immobilie fallen nicht darunter.

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bis zur BVV spätestens am 27.10.2010 eine Kostenschätzung vorzulegen, die der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit dient. Hierbei sind vor allem folgende Gewerke zu prüfen:

        Die Herstellung eines Außenaufzugs und eines Außentreppenhauses am hinteren Gebäudeteil

        Die Anschaffung eines WC- und eines Lager-Containers inkl. der Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt ferner umgehend notwendige  Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:

        Die Instandsetzung/Ertüchtigung der Entrauchungsklappen im Haupttreppenhaus (elektrischer Antrieb in Verbindung mit Rauchmeldern)

        Die Vervollständigung der Lichthofzwischendecke mit Sicherheitsglas/Industrieglas inklusive der Integration von Abluftöffnungen und die Installation einer indirekten Lichtlösung (Lichthofeffekt)

        Die rauchdichte Abschottung des Haupt-Treppenhauses

        Die Verlängerung der Wasserspeier am Haupteingang mit entsprechendem Abfluss zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden im Sockelbereich.

Das Bezirksamt wird ersucht bis zur Bezirksverordnetenversammlung am 27.10.2010 schriftlich zu berichten.

 

Die Beratung der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur wird vertagt.

 
 

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