Auszug - Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss  

 
 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1371/XVIII Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.

Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.

 
 

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