Auszug - Aufsuchendes Bürgeramt
Mehrheitsbeschluss: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie
bei Bürgerinnen und Bürgern mit erheblich eingeschränkter Mobilität die
Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter durch aufsuchende Tätigkeit,
ggf. in räumlicher Nähe bzw. in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, im Umfang
verbessert werden und zeitnah erfolgen kann. Darüber hinaus ist zu klären, ob und in welcher Form
aufsuchende Bürgeramtsarbeit produktbezogen in der Kosten-Leistungsrechnung
dargestellt werden kann. Falls die Leistungen teuerer sind, soll ein Vorschlag
für die Budgetierung gemacht werden. Im Rahmen der Prüfung ist ebenfalls zu klären, ob sich
Synergieeffekte mit dem Sozialdienst/Mobilitätshilfsdienst des Bezirkes
erreichen lassen. Der
BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Oktober
2010 zu
berichten. |
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