Auszug - der BVV vom 19.05.2010 - Exponiertes Eckgrundstück am Kleistpark adäquat entwickeln!
BV Oltmann plädiert dafür, den Antrag zeitlich offen zu
lassen. BV Rimmler erklärt, seine Fraktion könnte nicht zustimmen. Nach kurzer Diskussion abstimmung über den Antrag: Die BVV
ersucht das Bezirksamt, mit dem Ziel der Veräußerung und Bebauung des
Grundstücks Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm ein öffentliches
Interessenbekundungsverfahren über einen geeigneten Träger
durchzuführen. Ziel ist die Vergabe an einen bauwilligen Investor,
der auf Grundlage der Bebaubarkeitsstudien des Bezirksamtes eine Schließung der
Blockecke vornimmt, die dem gestalterischen Niveau der umgebenden Bebauung in
„Berliner Traufhöhe“ entspricht. Das Bezirksamt und die BVV sind an
der Erteilung des Zuschlags zu beteiligen. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan
ist in Abstimmung mit dem Investor aufzustellen, die Form und Höhe der
Bebauung und die Frist zur Durchführung des Vorhabens durch einen
städtebaulichen Vertrag abzusichern. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das
Grundstück an den Bezirk zurück zu geben. Abstimmung:
mehrheitlich beschlossen |
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