Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Einstimmiger
Beschluss In der
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am
13.12.2006 wurde Herr Hanno Hackfort zum
stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur
gewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1
Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Hackfort hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.05.2010, eingegangen im Büro der BVV am 11.05.2010 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25
(1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die
Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer
Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Hackfort
mit Ablauf
des 19. Mai 2010 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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