Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV  

 
 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1435/XVIII Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

Herr Hanno Hackfort

zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt.

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

Herr Hackfort hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.05.2010, eingegangen im Büro der BVV am 11.05.2010 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

Herr Hackfort

mit Ablauf des 19. Mai 2010 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 
 

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