Auszug - der BVV vom 17.02.2010 - Beteiligung der BVV bei der QM Mittelvergabe!- federführend  

 
 
49 öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 05.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
1319/XVIII Beteiligung der BVV bei der QM-Mittelvergabe!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUHauptausschuss
  Zauner, Margrit
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Auf Wunsch von BV Oltmann und in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wird die Beratung der Drucksache auf die nächste Sitzung vertagt

Die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung liegt vor. Dieser empfiehlt den Antrag abzulehnen.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung, Herr Gühloff, berichtet von der Beratung und erläutert die Intention seiner Fraktion zu diesem Antrag. Diese bezieht sich auf den Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses, in welchem die Kenntnisnahme der BVV über die Verwendung von Mitteln des Quartiersmanagement festgehalten ist.

 

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Auflagenbeschluss zum Kapitel 12 beschlossen und somit den  Einzelplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verankert betrifft. Herr Band bietet an, die Senatsverwaltung diesbezüglich zu kontaktieren.

 

Frau BzStR’in Schöttler erklärt, ein Votum der BVV zur Verwendung von Mitteln des Quartiersmanagement hätte für den Quartiersrat keine bindende Wirkung. Dieser sei des weiteren nicht verpflichtet über die Gründe seiner Beschlüsse Rechenschaft abzulegen.

 

Es kommt zu einer kontroversen Diskussion in deren Verlauf BV Böltes erklärt, die Berichte des Bezirksamtes über die Aktivitäten des Quartiersrates seien seiner Meinung nach völlig ausreichend.

 

Abstimmung über den Antrag: Mehrheitlich bei zwei Enthaltungen abgelehnt

 
 

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