Auszug - Nach Masserati-Affäre - Vertrauen wiederherstellen - mitberatend, Hauptausschuss ist federführend  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 25.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
1345/XVIII Nach Masserati-Affäre - Vertrauen wiederherstellen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksverordneter DIE LINKE
  Gindra, Harald
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

BV Pschollkowski hat vorab eine Aufstellung der Antragstexte der Drucksachen zu TOP 3

BV Pschollkowski hat vorab eine Aufstellung der Antragstexte der Drucksachen zu TOP 3.1. bis 3.3. erstellt sowie eine Aufstellung der Änderungsvorschläge der Fraktionen, soweit sie ihm vorab bekannt waren. Dieser Text dient als Grundlage der Beratung.

Zu Punkt 1 des Textes erklärt Frau Dr. Klotz, dass die Bezirksämter nicht an der Aushandlung der Liga-Verträge beteiligt werden. Sie lehnt die Kontrolle und damit die Verantwortun durch den Bezirk aus diesem Grund ab. Die Bezirke vergeben und prüfen die nach endgeldfinanzierten Leistungen.

 

Herr Tänzer erhält als Gast das Wort und macht den Vorschlag die Bezeichnungen Sozialverbände, Sozialbetriebe und Sozialunternehmen durch das Wort Sozialleistungserbringer zu ersetzen. Dies wird so angenommen.

 

Der Punkt 1 wird gemeinsam mit allen Unterpunkten abgestimmt und einstimmig beschlossen.

 

Bei Punkt 2a begründet Herr Pschollkowski die Änderungswünsche der CDU-Fraktion und nach kurzer Diskussion wird Punkt 2 einstimmig beschlossen.

 

BV Hackenberger begründet die Intention seiner Fraktion zum Antrag. Im Zuge der Beratung zieht die FDP-Fraktion den Punkt 2f zurück. Einem Prüfauftrag zu Punkt 2e kann seine Fraktion zustimmen.

 

BV Pschollkowski erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Prüfauftrag ebenfalls zustimmen kann. Die weiteren Punkte nach 2a müsse sie allerdings ablehnen. Auch Herr Siebert erklärt für die SPD Fraktion, dass sie dem Prüfauftrag zustimmen würden.

 

BV Sandau plädiert dafür, alle Verhandlungen mit der Treberhilfe zu unterlassen, da gegen das Unternehmen ein Verfahren läuft. Hierzu erklärt Frau Dr. Klotz, dass es sich für den Bereich Soziales um die so genannten 67er Hilfen handelt und bittet den Mitarbeiter, Herrn Mertens dies erklären. Herr Mertens betont, dass diese Hilfen reine Sozialleistungen sind und die Kosten bei festgestelltem Bedarf übernommen werden müssen. Der Wunsch des Klienten ist zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn unterschiedliche Träger gleiche Angebote anbieten. Die Freien Träger müssen das vom Senat aufgestellte Leistungsverzeichnis erfüllen, damit sie ausgewählt werden können.

 

Im Zuge der weiteren Debatte weist Herr Tänzer darauf hin, dass nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts die unter Punkt 2e genannte Entgeldleistungen nicht ausgeschrieben werden dürfen.

Ebenfalls wird bemerkt, dass das Gelände der ehemaligen Schwielowseegrundschule sich nicht mehr im Besitz des Bezirks befindet.

 

Abstimmung über 2b: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung über 2c: hat keine Mehrheit gefunden

Punkt 2d wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück gezogen.

Abstimmung über 2e: Bei Enthaltungen einstimmig beschlossen

 

Nunmehr abzustimmender Beschlusstext:

 

Endlich Kontrollverfahren und Transparenz bei Sozialleisttungserbringern schaffen!

 

1.      Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

a)      ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bezirke zur Aushandlung der Verträge mit der Liga der Wohlfahrtsverbände eingeführt wird;

b)      ein Bericht erstellt wird, nach welchen Kriterien und welchem Verfahren bisher die Selbstkontrolle der Verbände erfolgt ist und künftig erfolgen soll;

c)      ein Controllingverfahren unter Beteiligung der Bezirke bzgl. der Umsetzung des Ligavertrags und der Zweckgerichtetheit der Mittelverwendung zügig entwickelt wird;

d)      eine Evaluierung bzgl. der Qualität der geleisteten Arbeit sowie hinsichtlich der Wirksamkeit der eingesetzten Hilfen durch Sozialleistungserbringer erfolgt.

 

2.      Die BVV ersucht das Bezirksamt darüber hinaus,

 

 

a)        in einem Bericht, der im Mai 2010 vorgelegt werden soll, die Kooperation mit Sozialleistungserbringern im Bezirk darzustellen. Der Bericht sollte umfassen:

 

-          eine Liste der übertragenen Leistungen und Aufgaben (unter Angabe der Abteilung des Bezirksamts, Art und Umfang der Leistung / beauftragter Leistungserbringer / Volumen der Leistungsvergütung in 2009);

-          Darstellung der Grundsätze für die Vertragsgestaltung;

-          Kontrollinstrumente des Bezirks zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Mittelverwendung;

-          Darstellung der Anforderungen und deren Kontrolle an die innere Struktur der Sozialleistungserbringer (Mitarbeitervertretung, Einhaltung von Tarifverträgen bzw. Mindeststandards);

-          eigene Vorschläge zur Schaffung von Kontrollinstrumenten auf Bezirksebene und zur Stärkung der eigenen Rechtsposition gegenüber Sozialleistungserbringern

 

 

b)      den Senat aufzufordern, alle entgeltfinanzierten Leistungen zukünftig auszuschreiben und mit Qualitäts- und Dokumentationsstandards zu versehen.

 

 

Abstimmung über den so geänderten Text: einstimmig beschlossen

 

 
 

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