Auszug - Nach Masserati-Affäre - Vertrauen wiederherstellen - mitberatend, Hauptausschuss ist federführend
BV Pschollkowski hat vorab eine Aufstellung der Antragstexte
der Drucksachen zu TOP 3.1. bis 3.3. erstellt sowie eine Aufstellung der
Änderungsvorschläge der Fraktionen, soweit sie ihm vorab bekannt waren. Dieser
Text dient als Grundlage der Beratung. Zu Punkt 1 des Textes erklärt Frau Dr. Klotz, dass die
Bezirksämter nicht an der Aushandlung der Liga-Verträge beteiligt werden. Sie
lehnt die Kontrolle und damit die Verantwortun durch den Bezirk aus diesem
Grund ab. Die Bezirke vergeben und prüfen die nach endgeldfinanzierten
Leistungen. Herr Tänzer erhält als Gast das Wort und macht den Vorschlag
die Bezeichnungen Sozialverbände, Sozialbetriebe und Sozialunternehmen durch
das Wort Sozialleistungserbringer zu ersetzen. Dies wird so angenommen. Der Punkt 1 wird gemeinsam mit allen Unterpunkten abgestimmt
und einstimmig beschlossen. Bei Punkt 2a begründet Herr Pschollkowski die
Änderungswünsche der CDU-Fraktion und nach kurzer Diskussion wird Punkt 2
einstimmig beschlossen. BV Hackenberger begründet die Intention seiner Fraktion zum
Antrag. Im Zuge der Beratung zieht die FDP-Fraktion den Punkt 2f zurück. Einem
Prüfauftrag zu Punkt 2e kann seine Fraktion zustimmen. BV Pschollkowski erklärt, dass die CDU-Fraktion dem
Prüfauftrag ebenfalls zustimmen kann. Die weiteren Punkte nach 2a müsse sie
allerdings ablehnen. Auch Herr Siebert erklärt für die SPD Fraktion, dass sie
dem Prüfauftrag zustimmen würden. BV Sandau plädiert dafür, alle Verhandlungen mit der
Treberhilfe zu unterlassen, da gegen das Unternehmen ein Verfahren läuft.
Hierzu erklärt Frau Dr. Klotz, dass es sich für den Bereich Soziales um die so
genannten 67er Hilfen handelt und bittet den Mitarbeiter, Herrn Mertens dies
erklären. Herr Mertens betont, dass diese Hilfen reine Sozialleistungen sind und
die Kosten bei festgestelltem Bedarf übernommen werden müssen. Der Wunsch des
Klienten ist zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn unterschiedliche
Träger gleiche Angebote anbieten. Die Freien Träger müssen das vom Senat
aufgestellte Leistungsverzeichnis erfüllen, damit sie ausgewählt werden können.
Im Zuge der weiteren Debatte weist Herr Tänzer darauf hin,
dass nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts die unter Punkt 2e genannte
Entgeldleistungen nicht ausgeschrieben werden dürfen. Ebenfalls wird bemerkt, dass das Gelände der ehemaligen
Schwielowseegrundschule sich nicht mehr im Besitz des Bezirks befindet. Abstimmung über 2b: mehrheitlich abgelehnt Abstimmung über 2c: hat keine Mehrheit gefunden Punkt 2d wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück
gezogen. Abstimmung über 2e: Bei Enthaltungen einstimmig beschlossen Nunmehr abzustimmender Beschlusstext: Endlich
Kontrollverfahren und Transparenz bei Sozialleisttungserbringern schaffen! 1. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass a)
ein
transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bezirke zur Aushandlung der
Verträge mit der Liga der Wohlfahrtsverbände eingeführt wird; b)
ein
Bericht erstellt wird, nach welchen Kriterien und welchem Verfahren bisher die
Selbstkontrolle der Verbände erfolgt ist und künftig erfolgen soll; c)
ein
Controllingverfahren unter Beteiligung der Bezirke bzgl. der Umsetzung des
Ligavertrags und der Zweckgerichtetheit der Mittelverwendung zügig entwickelt
wird; d)
eine
Evaluierung bzgl. der Qualität der geleisteten Arbeit sowie hinsichtlich der
Wirksamkeit der eingesetzten Hilfen durch Sozialleistungserbringer erfolgt. 2. Die BVV ersucht das Bezirksamt
darüber hinaus, a)
in
einem Bericht, der im Mai 2010 vorgelegt werden soll, die Kooperation mit
Sozialleistungserbringern im Bezirk darzustellen. Der Bericht sollte umfassen: -
eine
Liste der übertragenen Leistungen und Aufgaben (unter Angabe der Abteilung des
Bezirksamts, Art und Umfang der Leistung / beauftragter Leistungserbringer /
Volumen der Leistungsvergütung in 2009); -
Darstellung
der Grundsätze für die Vertragsgestaltung; -
Kontrollinstrumente
des Bezirks zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Mittelverwendung; -
Darstellung
der Anforderungen und deren Kontrolle an die innere Struktur der
Sozialleistungserbringer (Mitarbeitervertretung, Einhaltung von Tarifverträgen
bzw. Mindeststandards); -
eigene
Vorschläge zur Schaffung von Kontrollinstrumenten auf Bezirksebene und zur
Stärkung der eigenen Rechtsposition gegenüber Sozialleistungserbringern b) den Senat aufzufordern, alle
entgeltfinanzierten Leistungen zukünftig auszuschreiben und mit Qualitäts- und
Dokumentationsstandards zu versehen. Abstimmung über den so geänderten Text: einstimmig
beschlossen |
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