Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Herr Adir Tekin zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Tekin hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.09.2009, eingegangen im Büro der BVV am 21.09.2009 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Herr Tekin mit Ablauf des 30.09.2009 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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