Auszug - Wirtschaftlichkeitsberechnung von Neubauvorhaben
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Das Bezirksamt wird ersucht, dass bei allen Neubauvorhaben vor Beginn der Maßnahme Wirtschaftlichkeitsberechnungen über den § 7 LHO hinaus erstellt werden, die die Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind dem Hauptausschuss schriftlich vorzulegen. |
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