Auszug - Benennung von beratenden Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss
Einstimmiger Beschluss: Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 6 und Abs. 8 vom 05. Mai 2006 wird die Benannte zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss ernannt: |
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