Auszug - der BVV vom 15.10.2008 - Hausordnungen in den bezirklichen Sportstätten ergänzen  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0846/XVIII Hausordnungen in den bezirklichen Sportstätten ergänzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Fey begründet im Namen seiner Fraktion den Antrag

BV Fey begründet im Namen seiner Fraktion den Antrag.

 

Nach eingehender Erörterung der Problematik in der die Fraktionen ihre Positionen verdeutlichen und sich im allgemeinen für den Antrag aussprechen – bis auf die Fraktion der CDU, die nach erklärenden Hinweisen von BV McGee, sich dem Antrag enthält -, unterbreitet BV Fey folgenden Verfahrensvorschlag:

Den Antragstext a) bis c) zu ersetzen durch den Text der in der neuen Sportanlagen-Nutzungsvorschrift enthalten sei – der Text wird verlesen.

 

BD Born schlägt vor, den Passus “nach allgemein anerkannter Ansicht” zu streichen.

Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu.

 

BD Geisler macht auf den letzter Satz des Antrages “Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden” aufmerksam. Hierbei träfe es die “Kleinsten im Glied”.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, diesen Satz zu streichen. Sie bittet BV Fey, den geänderten Antragstext nochmals vorzutragen.

 

“Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu den Neuregelungen in den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) in alle Hausordnungen der Sportstätten des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

 

Nutzer/innen und Besucher/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung.

Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.

 

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten”.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag: einstimmig beschlossen

Abstimmung über die Dringlichkeit: einstimmig beschlossen

Der Antrag geht in geänderter Form als Dringliche Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 
 

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