Auszug - der BVV vom 15.10.2008 - Hausordnungen in den bezirklichen Sportstätten ergänzen
BV Fey begründet im Namen seiner
Fraktion den Antrag. Nach eingehender Erörterung der
Problematik in der die Fraktionen ihre Positionen verdeutlichen und sich im
allgemeinen für den Antrag aussprechen – bis auf die Fraktion der CDU,
die nach erklärenden Hinweisen von BV McGee, sich dem Antrag enthält -,
unterbreitet BV Fey folgenden Verfahrensvorschlag: Den Antragstext a) bis c) zu ersetzen
durch den Text der in der neuen Sportanlagen-Nutzungsvorschrift enthalten sei
– der Text wird verlesen. BD Born schlägt vor, den Passus
“nach allgemein anerkannter Ansicht” zu streichen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder
zu. BD Geisler macht auf den letzter Satz
des Antrages “Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag
gekündigt werden” aufmerksam. Hierbei träfe es die “Kleinsten im
Glied”. Die Vorsitzende schlägt vor, diesen
Satz zu streichen. Sie bittet BV Fey, den geänderten Antragstext nochmals
vorzutragen. “Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu den
Neuregelungen in den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) in alle
Hausordnungen der Sportstätten des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen: Nutzer/innen und Besucher/innen der Anlagen, Räume
und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem,
antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten.
Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres
Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen
Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und
Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe im rechtsextremen
Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren
Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der
Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet. Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die
Einhaltung dieser Klausel zu achten”. Abstimmung über den Änderungsantrag: einstimmig
beschlossen Abstimmung über die Dringlichkeit: einstimmig
beschlossen Der Antrag geht in geänderter Form als
Dringliche Beschlussempfehlung in die nächste BVV. |
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