Auszug - Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-20 VE vom 19.02.2007 mit Deckblatt vom 27.04.2007 für das Gelände zwischen Ordensmeisterstraße, der östlichen Grenze der Flurstücke 110/56 und 1333/110, dem Teltowkanal und dem Tempelhofer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den mit
beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt. 12
der TO vom 20.05.2008 vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
7-20VE vom 19.02.2007 mit Deckblatt vom 27.04.2007 nebst ergänzter Begründung
sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans 7-20 VE erneut. |
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