Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 19

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 19. Sitzung in der XVIII. Wahlperiode.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsteher eine Delegation aus dem Kreis Bad Kreuznach bestehend aus Herrn Landrat Velten und Kreisabgeordneten.

 

Des Weiteren gratuliert der Vorsteher Herrn Zander, der am 29.04.2008 seinen 30. Geburtstag feierte und begrüßt Herrn Schulze als neues Mitglieder in der Bezirksverordnetenversammlung.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Bezirksverordneten Frau Höppner, Herr Mohammed, Herr Janke, Herr Golm, Frau Katzemich, Herr Schwarz und Frau Jäkl.

 

Es liegen eine Dringliche Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Stadtplanung sowie drei Dringliche Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften vor. Der Dringlichkeit der vier Beschlussempfehlungen wird nicht widersprochen.

Laut Absprache der gestrigen Sitzung des Ältestenrates sind diese in der Konsensliste enthalten.

Weiterhin liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.

Zum Dringlichkeitsantrag der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten spricht BV Olschewski gegen und BV Gindra für die Dringlichkeit. Die Zurückweisung des Widerspruchs erhält keine Zweidrittelmehrheit. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt.

Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU spricht BV Ahlhoff gegen und BV Olschewski für die Dringlichkeit. Die Zurückweisung des Widerspruchs erhält ebenfalls nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. Damit ist die Dringlichkeit ebenfalls abgelehnt.

Der Dringlichkeit des Antrages der Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Grüne und FDP wird nicht widersprochen. Dieser Antrag findet sich laut Absprache des Ältestenrates in der Konsensliste wieder.

 

Die Konsensliste wird verabschiedet.

 

Der Vorsteher verliest die unbeantworteten Kleinen Anfragen gem. § 38 Abs. 3 GO BVV.

 
 

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