Auszug - Stand: Jugendschutz im Bezirk
Frau Schöttler informiert kurz zum Thema. Herr Schulz gibt weitere Erläuterungen. Der präventive
Jugendschutz (SGB VIII § 14) ist eine Kernaufgabe des Jugendamtes und hat eine
hohe Priorität. Die Umsetzung erfolgt durch pädagogische Angebote in den
Regionen durch die pädagog. Sachbearbeiter/innen, Jugendfreizeiteinrichtungen
sowie öffentliche und freie Träger. Außerdem wird das Jugendschutzthema in die
Zielvereinbarungen mit den Jugendfreizeiteinrichtungen aufgenommen. Zum Thema “Jugendschutz” wurde eine
Arbeitsgruppe gebildet, die sich u. a. mit der Klärung der Zuständigkeiten und
Verfahrensweisen beschäftigt. Mit dem Ordnungsamt haben erste Gespräche stattgefunden, ein weiteres Treffen ist für die erste Aprilhälfte geplant. Es wird rege diskutiert. In der Mai-Sitzung wird das Thema wieder auf die
Tagesordnung gesetzt. |
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