Auszug - Öffentliche Fragestunde
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: §44 Abs.1 GO-BVV wird wie folgt geändert: “Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 30-minütige öffentliche Fragestunde statt. In dieser Fragestunde werden Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können an die BVV oder das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder öffentlichen Fragestunde darf nur eine Anregung oder Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden. |
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