Auszug - Bezirksbehindertenbeiräte auf neue rechtliche Grundlagen stellen!  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0459/XVIII Beirat von und für Menschen mit Behinderung
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe auch 570/XVIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, durch die das Besetzungsverfahren der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen nach dem Vorbild der Seniorenvertretungen in den Bezirken neu geregelt und demokratisiert wird.

Deshalb wird angeregt, § 7 Abs. 5 LGBG so abzuändern, dass er inhaltlich an § 4 Abs. 2 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) angepasst wird. Alle Menschen mit Behinderung (Definition gem. § 4 LGBG) sollen ihren Bezirksbeirat selber wählen können. Aus seiner Mitte heraus kann dann analog § 4 Absatz 3 BerlSenG ein Vorstand gewählt werden, der mit der Interessenvertretung gegenüber dem Bezirksamt beauftragt wird. Der Vorstand hat regelmäßig gegenüber der BVV und im Internet Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten.

 
 

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