Auszug - Bezirksbehindertenbeiräte auf neue rechtliche Grundlagen stellen!
Mehrheitsbeschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, durch die das Besetzungsverfahren der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen nach dem Vorbild der Seniorenvertretungen in den Bezirken neu geregelt und demokratisiert wird. Deshalb wird angeregt, § 7 Abs. 5 LGBG so abzuändern, dass er inhaltlich an § 4 Abs. 2 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) angepasst wird. Alle Menschen mit Behinderung (Definition gem. § 4 LGBG) sollen ihren Bezirksbeirat selber wählen können. Aus seiner Mitte heraus kann dann analog § 4 Absatz 3 BerlSenG ein Vorstand gewählt werden, der mit der Interessenvertretung gegenüber dem Bezirksamt beauftragt wird. Der Vorstand hat regelmäßig gegenüber der BVV und im Internet Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. |
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