Auszug - der BVV vom 16.01.2008 - Sponsoring zur Instandsetzung von Kinderspielplätzen und Spielgeräten  

 
 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 5.5
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
0518/XVIII Sponsoring zur Instandsetzung von Kinderspielplätzen und Spielgeräten
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Zu diesem Antrag wurde in der letzten Sitzung ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD eingebracht

Zu diesem Antrag wurde in der letzten Sitzung ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD eingebracht. Der Änderung wird einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss verabschiedet einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

1.      Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Patenschaften für den Unterhalt öffentlicher Spielplätze oder Spielgeräte geschlossen werden können. Im Gegenzug soll dem Sponsor die Möglichkeit eröffnet werden, während des Jahres auf den Plätzen, für die die Patenschaft besteht, auf sich werblich aufmerksam zu machen, z. B. durch Hinweis im Eingangsbereich, durch Namensgebung des Platzes oder durch Hinweise an den Spielgeräten. Produktwerbung auf öffentlichen Spielplätzen sollte jedoch weiter ausgeschlossen bleiben.

2.      Um bei einem Sponsoring für die Instandsetzung von Kinderspielsplätzen und Spielgeräten die erforderliche Transparenz und Konkretisierung der Leistungen und Gegenleistungen zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass bei der Auswahl der zu fördernden Plätze und Geräte umfassende Transparenz sowohl für Sponsoren wie die Öffentlichkeit und die BVV gewährleistet wird. Dazu ist die BVV vor Abschluss des Vertrages zu informieren und vom Bezirksamt jährlich dem RPA zu berichten. Den Mitgliedern der BVV sind alle relevanten Vorschriften zum Umgang mit Sponsoring zur Verfügung zu stellen.

 
 

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