Auszug - Berlin und seine Bezirke gerecht und transparent sanieren  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0394/XVIII Berlin und seine Bezirke gerecht und transparent sanieren
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beratungsbeiträge siehe Beratung der vorherigen Drucks

Beratungsbeiträge siehe Beratung der vorherigen Drucks.Nr. 0364/XVIII.

Einstimmiger Beschluss:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und im Rat der Bürgermeister für den nachfolgenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin einzusetzen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hält die Konsolidierung des Berliner Haushaltes für ein dringliches Gebot, um Berlin wieder dauerhaft handlungsfähig zu machen. Die dafür zu bewältigenden Lasten müssen für die Bürger transparent und zwischen den Hauptverwaltungen und den Bezirken gerecht verteilt sein.

 

In den vergangenen 10 Jahren haben die Bezirke insbesondere im Personalbereich den größeren Anteil der Personaleinsparungen getragen. Sowohl Einsparungen bei Sachmitteln als auch beim Personal in den Bezirken treffen die Menschen in unserem Bezirk direkt, da die bürgernahen Dienstleistungen überwiegend in den Bezirken erbracht werden. Finden keine einschneidenden Änderungen in der Personalpolitik des Landes Berlin statt, werden in absehbarer Zeit auch Pflichtaufgaben des Staates nur noch mangelhaft erfüllt werden können.

 

In den nächsten Jahren muss es darum gehen, die Berechnungsgrundlage für die Globalzuweisungen an die Bezirke wieder transparent zu gestalten und einen bürgerorientierten Ausgleich zwischen dem Land und den Bezirken zu erreichen. Um eine von allen gemeinsam getragene finanzpolitische Strategie zu erreichen, ist es notwendig, die Bezirke gleichberechtigt anzuhören und zu beteiligen. Als ersten Schritt fordert die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den Senat auf, folgende Sachverhalte berlinweit vergleichbar zu regeln:

 

1. Die Ist-Bezogenheit der Personalzuweisungen führt in den Bezirken zu einer grotesken Personalpolitik und zu einem fatalen Personalmanagement. Wer seine Personalsollwerte vollständig erfüllt hat, wird belohnt, wer Personalmittel in Sachmittel umgewandelt hat, wird doppelt bestraft. Die Bezirke brauchen Handlungsspielraum im Personalbereich, folglich sollte auch die Personalzumessung nach einheitlichen Sollkriterien bzw. ein angemessener Sachmittelausgleich erfolgen.

 

2. Durch die absehbare Personalentwicklung der kommenden Jahre droht den Bezirken ein erheblicher Verlust an qualifiziertem Fachpersonal (z.B. in den Bereichen Facility Management und Gesundheit). Es muss den Bezirken ermöglicht werden, qualifizierten Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden kann.

 

3. An den öffentlichen Gebäuden des Bezirks besteht ein geschätzter Instandhaltungsbedarf von mehr als 100 Millionen Euro. Die Defizite bei der Instandhaltung von Straßen und Grünanlagen sind enorm und für alle erkennbar. Die Einführung von Sonderprogrammen (z.B. das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm oder das Schlaglochsanierungsprogramm) hilft zwar etwas, schafft aber zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Vernünftiger ist die entsprechende Erhöhung der Zuweisungen für den baulichen Unterhalt in den Bezirken, so dass keine Abstimmungsprozesse zwischen Land und Bezirk notwendig sind. Im Bau- und Planungsbereich brauchen wir klar definierte Zuständigkeiten zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung.

 

4. Die Bezirke, die sich zu einer umfassenden Modernisierung ihrer Gebäude- und Immobilienverwaltung entschlossen haben, dürfen nicht durch eine nachteilige Budgetierung in der KLR bestraft werden und auf diesem Wege zur Abgabe ihrer Immobilien an die BIM gezwungen werden.

Die bezirkliche Initiative im Bereich Facility Management ist geeignet, nachhaltig Einsparpotenziale für das Land Berlin insgesamt zu erzielen. Diese Bemühungen müssen durch eine angemessene Darstellung in der Kosten-Leistungsrechnung Berücksichtigung finden.

Eine massenhafte Übertragung der Gebäude an die BIM führt zu einer aufgeblähten zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien des Landes Berlin. In der Folge haben wir es mit einem Monopolanbieter zu tun, der sich der direkten parlamentarischen Kontrolle entzieht.

 

5. Die energetische Gebäudesanierung, wie diese zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung und zur Reduzierung der Ausgaben im Energiebereich notwendig ist, wird durch die nicht ausreichende finanzielle Ausstattung und durch den Mangel an Personal erschwert.

 

6. Notwendige gesundheitliche Vorsorge für Kinder und Jugendliche muss weiterhin in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Die Erstbesuche nach Entbindungen müssen im Rahmen des Kinderschutzes und der Vorsorge wieder personell verstärkt werden. Auch die prophylaktischen Untersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen sind weiterhin dringend erforderlich. Die Einschulungsuntersuchungen sind eine wichtige Pflichtaufgabe, die mit Hilfe einer ausreichenden personellen Ausstattung durch den Bezirk gewährleistet werden muss. Nur eine dem realen Bedarf angemessene Ausstattung mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den regionalen Diensten kann einen vernünftigen Kinderschutz sicherstellen.

Der gleiche Sachverhalt ist auch für die äußerst angespannte Situation beim schulpsychologischen Dienst gegeben.

 

7. Auch nach Einführung des SGB II verbleiben dem Sozialamt wichtige und anspruchsvolle Aufgaben nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Betreuungsbehörde etc.). Dazu benötigen die Bezirke Personal in ausreichendem Umfang, um die Dienstleistungsqualität halten bzw. verbessern zu können. Durch die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zuweisungspreise für die sog. HARTZ-IV-Produkte (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Wohngeld) entsteht den Berliner Bezirken ein Haushaltsrisiko in Höhe von 40 Millionen Euro. Die reduzierten Preise sind vor dem Hintergrund des tatsächlichen Aufwandes nicht zu rechtfertigen und bedürfen einer dringenden Erhöhung.

 

8. Das Land Berlin hat zusammen mit dem Land Bremen die meisten privaten Insolvenzen in Deutschland zu verzeichnen. Der Bedarf an einer qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatung ist Berlinweit nachweislich ansteigend. Nicht nur aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die Zuweisung für die Schuldner- und Insolvenzberatung im vollen Umfang der Budgetierungsergebnisse zu gewährleisten.

 
 

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