Auszug - Berlin und seine Bezirke gerecht und transparent sanieren
Beratungsbeiträge siehe Beratung der
vorherigen Drucks.Nr. 0364/XVIII. Einstimmiger Beschluss: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der
Senatsverwaltung für Finanzen und im Rat der Bürgermeister für den
nachfolgenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
von Berlin einzusetzen: Die Bezirksverordnetenversammlung hält die Konsolidierung
des Berliner Haushaltes für ein dringliches Gebot, um Berlin wieder dauerhaft
handlungsfähig zu machen. Die dafür zu bewältigenden Lasten müssen für die
Bürger transparent und zwischen den Hauptverwaltungen und den Bezirken gerecht
verteilt sein. In den vergangenen 10 Jahren haben die Bezirke insbesondere
im Personalbereich den größeren Anteil der Personaleinsparungen getragen.
Sowohl Einsparungen bei Sachmitteln als auch beim Personal in den Bezirken
treffen die Menschen in unserem Bezirk direkt, da die bürgernahen
Dienstleistungen überwiegend in den Bezirken erbracht werden. Finden keine einschneidenden
Änderungen in der Personalpolitik des Landes Berlin statt, werden in absehbarer
Zeit auch Pflichtaufgaben des Staates nur noch mangelhaft erfüllt werden
können. In den nächsten Jahren muss es darum gehen, die
Berechnungsgrundlage für die Globalzuweisungen an die Bezirke wieder
transparent zu gestalten und einen bürgerorientierten Ausgleich zwischen dem
Land und den Bezirken zu erreichen. Um eine von allen gemeinsam getragene
finanzpolitische Strategie zu erreichen, ist es notwendig, die Bezirke
gleichberechtigt anzuhören und zu beteiligen. Als ersten Schritt fordert die
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den Senat auf, folgende
Sachverhalte berlinweit vergleichbar zu regeln: 1. Die Ist-Bezogenheit der Personalzuweisungen führt in den
Bezirken zu einer grotesken Personalpolitik und zu einem fatalen
Personalmanagement. Wer seine Personalsollwerte vollständig erfüllt hat, wird
belohnt, wer Personalmittel in Sachmittel umgewandelt hat, wird doppelt
bestraft. Die Bezirke brauchen Handlungsspielraum im Personalbereich, folglich
sollte auch die Personalzumessung nach einheitlichen Sollkriterien bzw. ein
angemessener Sachmittelausgleich erfolgen. 2. Durch die absehbare Personalentwicklung der kommenden
Jahre droht den Bezirken ein erheblicher Verlust an qualifiziertem Fachpersonal
(z.B. in den Bereichen Facility Management und Gesundheit). Es muss den
Bezirken ermöglicht werden, qualifizierten Personalbedarf durch vermehrte
Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool
gewährleistet werden kann. 3. An den öffentlichen Gebäuden des Bezirks besteht ein
geschätzter Instandhaltungsbedarf von mehr als 100 Millionen Euro. Die Defizite
bei der Instandhaltung von Straßen und Grünanlagen sind enorm und für alle
erkennbar. Die Einführung von Sonderprogrammen (z.B. das Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm oder das Schlaglochsanierungsprogramm) hilft
zwar etwas, schafft aber zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Vernünftiger ist
die entsprechende Erhöhung der Zuweisungen für den baulichen Unterhalt in den
Bezirken, so dass keine Abstimmungsprozesse zwischen Land und Bezirk notwendig
sind. Im Bau- und Planungsbereich brauchen wir klar definierte Zuständigkeiten
zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung. 4. Die Bezirke, die sich zu einer umfassenden Modernisierung
ihrer Gebäude- und Immobilienverwaltung entschlossen haben, dürfen nicht durch
eine nachteilige Budgetierung in der KLR bestraft werden und auf diesem Wege
zur Abgabe ihrer Immobilien an die BIM gezwungen werden. Die bezirkliche Initiative im Bereich Facility Management
ist geeignet, nachhaltig Einsparpotenziale für das Land Berlin insgesamt zu
erzielen. Diese Bemühungen müssen durch eine angemessene Darstellung in der
Kosten-Leistungsrechnung Berücksichtigung finden. Eine massenhafte Übertragung der Gebäude an die BIM führt zu
einer aufgeblähten zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien des
Landes Berlin. In der Folge haben wir es mit einem Monopolanbieter zu tun, der
sich der direkten parlamentarischen Kontrolle entzieht. 5. Die energetische Gebäudesanierung, wie diese zur
Umsetzung der Energieeinsparverordnung und zur Reduzierung der Ausgaben im
Energiebereich notwendig ist, wird durch die nicht ausreichende finanzielle
Ausstattung und durch den Mangel an Personal erschwert. 6. Notwendige gesundheitliche Vorsorge für Kinder und
Jugendliche muss weiterhin in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Die
Erstbesuche nach Entbindungen müssen im Rahmen des Kinderschutzes und der
Vorsorge wieder personell verstärkt werden. Auch die prophylaktischen
Untersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen sind weiterhin dringend
erforderlich. Die Einschulungsuntersuchungen sind eine wichtige Pflichtaufgabe,
die mit Hilfe einer ausreichenden personellen Ausstattung durch den Bezirk
gewährleistet werden muss. Nur eine dem realen Bedarf angemessene Ausstattung
mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den regionalen Diensten kann
einen vernünftigen Kinderschutz sicherstellen. Der gleiche Sachverhalt ist auch für die äußerst angespannte
Situation beim schulpsychologischen Dienst gegeben. 7. Auch nach Einführung des SGB II verbleiben dem Sozialamt
wichtige und anspruchsvolle Aufgaben nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe,
Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Betreuungsbehörde etc.). Dazu
benötigen die Bezirke Personal in ausreichendem Umfang, um die
Dienstleistungsqualität halten bzw. verbessern zu können. Durch die von der
Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zuweisungspreise für die sog.
HARTZ-IV-Produkte (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Wohngeld)
entsteht den Berliner Bezirken ein Haushaltsrisiko in Höhe von 40 Millionen
Euro. Die reduzierten Preise sind vor dem Hintergrund des tatsächlichen
Aufwandes nicht zu rechtfertigen und bedürfen einer dringenden Erhöhung. 8. Das Land Berlin hat zusammen mit dem Land Bremen die
meisten privaten Insolvenzen in Deutschland zu verzeichnen. Der Bedarf an einer
qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatung ist Berlinweit nachweislich
ansteigend. Nicht nur aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die Zuweisung
für die Schuldner- und Insolvenzberatung im vollen Umfang der
Budgetierungsergebnisse zu gewährleisten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |