Auszug - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB u. der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans VI-140 für das Gelände zw. Schöneberger Ufer, Schöneberger Str., Luckenwalder Str., Landwehrkanal, Möckernstr.,Yorckstr. u. der Bezirksgrenze mit Ausnahme des Flurstücks 3160 u. mit Ausnahme der Grundstücke Schöneberger Str. 14,15 u. Schöneberger Ufer 1,3 im Bez. Friedrichshain-Kreuzberg, Ortst. Kreuzberg und Tempelhof-Schöenberg, Ortst. Schöneberg
Vor Eintritt in die Beratung erklärt
der Vorsitzende, er sei beruflich in den Vorgang involviert und werde sich aus
diesem Grund nicht an der Diskussion und Abstimmung beteiligen. Herr Baldow
erklärt sich aber bereit, sofern es keine Einwände der Ausschussmitglieder
gibt, die Diskussion zu moderieren. Herr Kroll berichtet den Anwesenden
ausführlich. Der Bezirk ist an dem Vorhaben nur mit einem Baufeld beteiligt und
die Federführung obliegt dem Bezirk Mitte. BV Janke legt dem Ausschuss den
Entwurf einer Beschlussempfehlung vor: Die BVV
fordert das Bezirksamt auf, sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehene
Ost-West-Querung über den Park im Gleisdreieck (Verlängerung des ehemaligen
Generalzuges Yorck- / Horn- / Bülowstraße) weiterhin in der Planung bleibt und
bei der Realisierung des Parks umgesetzt wird. Mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist die geplante Bezirksverbindung im weiteren Planungsverfahren abzustimmen. Abstimmung: einstimmig Beschlossen Die Dringlichkeit wird ebenfalls
einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. |
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