Auszug - Aufhebung des Beschlusses des Bezirksamtes vom 15.06 2004 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-12 VE für die Grundstücke Tempelhofer Damm 161, 163 sowie Tempelhofer Damm 165 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof und über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-24 VE für Teilflächen der Grundstücke Tempelhofer Damm 161, 163 und 165 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Diese Drucksache bezieht sich auf die
Planungen zur “Rathaus Galerie” am Rathaus Tempelhof. BzStR Krömer
begründet die Aufhebung des BA-Beschlusses. Auf Nachfrage von BV Kühne erklärt
Herr Krömer, er gehe davon aus, dass der Investor den Kaufvertrag zeitnah
unterzeichnen wird. |
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