TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Festlegung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung vorliegender Protokolle |
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Ö 3 |
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Bericht aus der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Vorstellung der geplanten Bebauung für die Grundstücke Lichtenrader Damm 229-241 |
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Ö 5 |
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Drucksachenberatung |
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Ö 5.1 |
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des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Schöneberger Insel", für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, OT Schöneberg |
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1515/XIX |
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Ö 5.2 |
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Hauptstraße 28-29 |
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1312/XIX |
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Ö 5.3 |
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Konzeptverfahren Schöneberger Linse |
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1513/XIX |
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Ö 5.4 |
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Abwägungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf 7-75 für das Gebiet zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg |
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1514/XIX |
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Ö 5.5 |
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Neue Mitte Tempelhof II |
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1528/XIX |
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20.05.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 9.14 - überwiesen |
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Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (federführend) und dem Unterausschuss Bibliotheken – Beschlussliste.
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10.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 5.5 - vertagt |
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08.07.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6.3 - vertagt |
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Vertagt BV Götz bittet um Verschiebung der Drucksache auf die nächste Sitzung im Oktober.
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09.09.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 5.1 - vertagt |
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Die Beratung der Drucksache wird vertagt.
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11.11.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6.1 - vertagt |
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09.12.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 3.4 - vertagt |
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Die Beratung des TOPs wird vorgezogen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhält das Wort. Dieser erläutert aus gesamtstädtischer Sicht die Potentiale des Gebietes am Rathaus Tempelhof. Er berichtet von den Möglichkeiten und Problematiken. Es handelt sich hier im Wesentlichen um landeseigene Flächen mit einem Potential für ca. Einhundert Wohneinheiten und einer hervorragenden verkehrlichen Anbindung. Das Grundstück an der Goetzstraße wurde bereits an die Stadt und Land verkauft. BV Oltmann erklärt, seine Fraktion begrüße die vorbereitenden Untersuchungen weise aber darauf hin, dass der Stadtentwicklungsausschuss einzubeziehen sei. Solange es keine handfeste Perspektive für einen Neubau der Zentralbibliothek gebe, bestünde die Grüne-Fraktion auf die Sanierung des bisher genutzten Gebäudes. Dieser Forderung schließt sich die Fraktion der CDU an. Laut BV Olschewski steht auch das Schwimmbad in der Götzstraße nicht zur Disposition. Ebenfalls hält er das „Wäldchen“ für sehr wichtig und erhaltenswert. Die Abstimmung der Drucksache wird vertagt.
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13.01.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 7.3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite der SPD-Fraktion vor, welche von Herrn Götz ausführlich begründet wird. BV Seltz erklärt, er begrüße die Kategorisierung in „Sanierungsgebiet“ resp. städtebauliches Entwicklungsgebiet und erläutert seine Gründe. Unter anderem eröffne die Kategorisierung die Möglichkeiten Stadtbauförderungsmittel einzuwerben. Einen Neubau der Bibliothek begrüße seine Fraktion, da die Bücherei nicht an prominenter Stelle verortet sei. Für die Fraktion der CDU erklärt Herr Rimmler, es bestünden große Bedenken zu den in der letzten Sitzung vorgestellten Planungen, insbesondere der darin erhaltene Verlust an Grünflächen. Herr Rimmler erklärt, seine Fraktion könne der Tischvorlage nicht zustimmen, da es noch Beratungsbedarf gebe. Laut BV Olschewski wünscht die CDU-Fraktion den Erhalt des Wäldchens, des Schwimmbades und der Bibliothek an bisheriger Stelle. In ihrem Redebeitrag fordert BV Waldt den Ausschuss auf ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Bibliotheksstandortes auszusprechen. BV Kühne erläutert, dass es sich bereits bei mehreren Gebieten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg um Sanierungsgebiete handele, so zum Beispiel Neue Mitte Lichtenrade und ISEK Tempelhofer Feld. Er erläutert die Bedeutung und die weitere Möglichkeit des Bezirks zur Beschlussfassung von Bebauungsplänen für diese Bereiche ausführlich. Mehrheitsbeschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliotheksstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden. Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.
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20.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Beschluss gegen Stimmen der Fraktion CDU und Gruppen LINKE und PoP – Beschlussliste: Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliothekenstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden. Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.
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16.11.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 13.7 - vertagt |
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Die Beratung der Drucksache wird vertagt.
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14.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 6.7 - überwiesen |
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Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.
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12.04.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 7.10 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet) |
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Die Mitteilung wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
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Ö 5.6 |
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Prioritäten im "Plätzeprogramm" |
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1531/XIX |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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