Die Vorsteherin bietet der anwesenden Kontaktperson der Antragsteller, Frau Jochum, an von ihrem Rederecht zum Einwohnerantrag Gebrauch zu machen.
Frau Jochum erklärt, sie möchte keinen Gebrauch vom Rederecht machen.
BV Oltmann stellt, vor Eintritt in die Beratung, einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet das Bezirksamt nochmals um Darstellung des Sachverhaltes.
Es gibt keinen Widerspruch.
Das Bezirksamt schildert den Sachstand.
Beratungsbeiträge: BzStR Krüger, BzStR Schworck, BV Rimmler, BzBm’in Schöttler, BV Oltmann, Seltz, Ickes, Olschewski, Wissel, Hauschild, Kühne, Rauchfuß, Steuckardt, Franz, Heiß, Gindra und Giese
Der Einwohnerantrag wird mehrheitlich abgelehnt.