Der erste Vorsitzende des Judo-Clubs Lichtenrade, Herr Ernst Graf von Schwerin, nimmt Stellung zum Aufgabenfeld des Clubs. So werde hauptsächlich in der Selbstverteidigungssportart Jujutsu unterrichtet. Man sehe sich in der Lage, im Gemeinschaftshaus Lichtenrade bei geeigneter Räumlichkeit, einen entsprechenden Kurs zu bestücken. Doch müsse vorab die Regelmäßig- und Langfristigkeit des Kurses sowie die Erwartungshaltung an die Kursleiter geklärt werden, da diese keine spezielle Ausbildung in der Kinder- und Jugendgewaltprävention – was jedoch modifiziert werden könnte - besitzen, sondern primär in der Frauenselbstverteidigung. Auf die evtl. Problematik bei Verpflichtung von Schulklassen oder festen Gruppen wird erklärend hingewiesen. Ferner sollte bei den Teilnehmern das 14. Lebensjahr erreicht sein, da diese Kurse u. a. nicht nur von praktischer, sondern auch theoretischer Natur seien.
Der Vorsitzende dankt für die ausführliche Stellungnahme.
Detaillierte Nachfragen der Ausschussmitglieder werden ausführlich vom ersten Vorsitzenden beantwortet.
BV Hauschild schlägt unter dem Gesichtspunkt, hinsichtlich organisatorischer Gegebenheiten nochmals mit dem Kinder- und Jugendparlament in Kontakt zu treten, eine Vertagung des Antrages vor.
StRin Kaddatz schlägt entsprechend der Aussage von BV Hauschild vor, das Thema nochmals an das Kinder- und Jugendparlament mit der Bitte um Präzision des Antrages und mit Hinweis auf die Erläuterungen des ersten Vorsitzenden des Judo-Clubs Lichtenrade zurück zu geben.
In folgender eingehender Diskussion plädiert BV Schubert für eine Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss. Dort habe das Kinder- und Jugendparlament zur Vorstellung seiner Arbeit einen Tagesordnungspunkt.
Der Vorsitzende problematisiert die Schwierigkeit bei der Beratung des Antrages ohne Anwesenheit eines Mitgliedes aus dem Kinder- und Jugendparlament.
Auf Bitte von BV Behrendt an das BA, es möge sich nochmals mit dem Kinder- und Jugendparlament hinsichtlich Klärung des Antrages in Verbindung setzen, wird der Antrag vertagt.
Der Vorsitzende wird sich mit dem Kinder- und Jugendparlament schriftlich in Verbindung setzen.