Der
Antrag wird auf die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt.
19.05.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 3.2 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss - Konsensliste
Überweisung
an den Hauptausschuss - Konsensliste
26.05.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3.1 - erledigt
Bezirksstadträtin Schöttler stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte
Rechtslage in dieser Angelegenheit dar
Bezirksstadträtin Schöttler
stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte Rechtslage in dieser Angelegenheit
dar.
Nach § 22 Buchstabe a BezVG
müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein. Mitglieder des KiJuP
können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie
mindesten 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt
sind, erscheint nicht ausgeschlossen. Ausweislich des Internetauftritts des
KiJuP (http://www.kjp-ts.de/index.html)
„können junge Menschen bis 21 Jahren, die eine Schule oder eine
Einrichtung im Bezirk besuchen“, in das KiJuP gewählt werden.
Auf Nachfrage eines Mitgliedes
des KiJuP bestätigt Frau Schöttler noch einmal, dass Mitglieder des KiJuP als
beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden können, wenn
sie 18 Jahre alt sind.
02.06.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem
Jugendhilfeausschuss, die in der letzten Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen
wurde
Es
handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss.
Die
Vorsitzende verliest eine Stellungnahme des Rechtsamtes.
Nach
kurzer Beratung wird der Antrag abgelehnt:
Der Antrag
wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.
Nach § 22
Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.
Mitglieder
des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern
sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre
alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.
16.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 3.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einstimmiger Beschluss:
Einstimmiger
Beschluss:
Der Antrag
wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.
Nach § 22
Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.
Mitglieder
des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern
sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre
alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.